Hilfe- und pflegebedürftige Menschen benötigen eine starke Lobby gegenüber Politik und Gesellschaft. Aus diesem Grund setzt sich der vzbv aktiv im Bündnis für gute Pflege ein. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen, die die Interessen von pflegebedürftigen Menschen, pflegenden Angehörigen sowie professionellen Pflegekräften unterstützen. Zur bevorstehenden Bundestagswahl hat das Bündnis seine Forderungen und Erwartungen an eine künftige Regierung konkretisiert. Dazu gehören:
- eine gerechte Finanzierung der Pflege, die nicht zu einseitigen Belastungen der Betroffenen führt, sondern von der sozialen Pflegeversicherung getragen wird,
- maßgeschneiderte Leistungen für Pflegebedürftige,
- Unterstützung und Anerkennung für pflegende Angehörige,
- bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen der Pflegeberufe.
Das Bündnis hat die folgenden Wahlprüfsteine an die im Bundestag vertretenen Parteien verschickt und sie aufgefordert ihre Positionen zur künftigen Ausrichtung der Pflegepolitik offen zu legen. Die Prüfsteine im Einzelnen:
Bis 2020 ein Personalbemessungsinstrument zu entwickeln, wie es von der Politik vorgesehen ist, reicht bei weitem nicht aus. Das Bündnis für Gute Pflege fordert, bis dahin in der stationären Altenpflege mindestens den gegenwärtig höchsten Personalrichtwert der Bundesländer für ganz Deutschland festzuschreiben. Zusätzlich muss auch der Mehraufwand, der durch die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu mehr Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen führen soll, personell hinterlegt und finanziert werden. Auch für die ambulante Pflege ist eine adäquate Zwischenlösung zu suchen.
Beruflich Pflegende arbeiten häufig unter hohen psychischen und physischen Belastungen. Das Bündnis für gute Pflege setzt sich dafür ein, dass sie spürbar bessere Arbeitsbedingungen sowie eine verbesserte und tarifliche Bezahlung erfahren, sonst wird sich der Personalmangel in der Pflege weiter drastisch verschärfen. Darüber hinaus ist es dringend notwendig, bessere Rahmenbedingungen für eine alternsgerechte Personalentwicklung zu installieren, um Belastungssituationen abzufedern und dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten in der Altenpflege bis zum regulären Rentenbeginn arbeiten können.
Wenn sich die Rahmenbedingungen für beruflich Pflegende nicht verbessern, wirkt sich dies auch belastend auf die pflegebedürftigen Menschen sowie die begleitenden und pflegenden Angehörigen aus.
Es stehen dringende Reformen in der Pflegeausbildung an. Wichtig ist, die Ausbildung in den Pflegeberufen und auch in den Tätigkeitsfeldern der Altenhilfe modern und so zu gestalten, dass sie auf die steigenden und immer komplexer werdenden Anforderungen gut vorbereitet. Die Rahmenbedingungen für gute und attraktive Aus- und Weiterbildungen müssen geschaffen und ein langes, zufriedenes und erfolgreiches Verbleiben im Beruf ermöglicht werden. Neben mehr Personal ist die Qualität der praktischen Ausbildung maßgeblich. Dazu gehört u.a. eine geplante und strukturierte Praxisanleitung, wobei Auszubildende nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden dürfen. Entscheidend sind auch die Einführung der lange geforderten Ausbildungsumlage bzw. -fonds sowie die längst überfällige Schulgeldfreiheit für alle Auszubildenden in den Pflegeberufen.
Nach wie vor lassen sich Berufstätigkeit und Angehörigenpflege nur unzureichend vereinbaren. Pflegezeit und Familienpflegezeit müssen dringend weiterentwickelt und bestehende Defizite überwunden werden. Neben dem Rechtsanspruch für alle Beschäftigten auf Familienpflegezeit und Pflegezeit fehlt es hinsichtlich der Pflegezeit noch immer an einer Lohnersatzleistung, die analog der bei Elternzeit geltenden Regelungen gestaltet werden könnte.
Häufig reduzieren Angehörige ihre eigene Berufstätigkeit oder geben sie ganz auf, um Pflege zu übernehmen. In diesen Fällen sieht die Pflegeversicherung vor, dass Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen als Beitrag zur Vorsorge gegen drohende Altersarmut entstehen. Leider sind diese Ansprüche nur sehr ungenügend: Wird zum Beispiel ein Pflegebedürftiger im neuen Pflegegrad 5 ein Jahr zu Hause ausschließlich durch ein Familienmitglied gepflegt und betreut, so liegt im Westen die maximal erreichbare monatliche Rentenleistung für die Pflegeperson aktuell bei 29,90 Euro (Ost 28,60 Euro). Wird zur Entlastung und zur Qualitätssicherung in der Pflege ein professioneller Pflegedienst ergänzend hinzugenommen, reduziert sich dieser monatliche Rentenbetrag auf 20,90 Euro im Westen (20,01 Euro Ost). Gerade Frauen, die die Hauptlast der Pflege tragen, geraten wegen geringer Beitragsleistungen aus Erwerbstätigkeit im Alter in die Grundsicherung. Die geltende „Pflegerente“ schützt somit nicht vor drohender Altersarmut.
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben viele Fragen. Sie brauchen deshalb das Angebot einer umfassenden Beratung, die sowohl psychosoziale Aspekte, die Beratung zu Leistungsansprüchen und Vertragsgestaltungen sowie weitere Themen beinhaltet; eine Beratung, die ihnen helfen kann, ihre Situation besser anzunehmen und Lösungsstrategien zu entwickeln. Obwohl es einen gesetzlichen Auftrag der Pflegekassen und Pflegestützpunkte gibt, ist eine umfassende, unabhängige, neutrale und möglichst zugehende Pflegeberatung flächendeckend nicht gewährleistet.
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