Datum: 21.05.2019

Transparenz und Verbraucherrechte im Fernwärmesektor stärken

Der vzbv fordert, die verbraucherfreundliche Novellierung des Fernwärmerechts endlich umzusetzen

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  • Fernwärme gilt als Baustein der Energiewende, ist aber vergleichsweise teuer.
  • Private Verbraucher können den Versorger nicht wechseln.
  • Effizienz der Fernwärmenetze und Zusammensetzung der Fernwärmepreise sind intransparent.

Etwa 14 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland werden mit Fernwärme versorgt. Obwohl Fernwärme in der Regel als Nebenprodukt der Stromerzeugung anfällt, liegt der Fernwärmepreis für private Verbraucher teils deutlich über den Preisen für Heizöl, Erdgas und Holzpellets. Gleichzeitig stellen Fernwärmenetze natürliche Monopole dar, die allerdings im Gegensatz zu den Strom- und Gasnetzen staatlich nicht reguliert sind. Preise müssen daher nicht genehmigt werden, Verbraucher können aufgrund des Anschluss- und Benutzerzwangs nicht auf andere Wärmeanbieter ausweichen. Das Bundeskartellamt spricht zu Recht von „gefangenen Kunden“.

Fernwärmerecht muss endlich verbraucherfreundlich werden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher, das veraltete Fernwärmerecht in Deutschland endlich verbraucherfreundlich zu modernisieren. Im Rahmen der heutigen Veranstaltung „Fernwärme: Notwendige Reform des Ordnungsrechts“ auf den Berliner Energietagen fordert der vzbv:

  • Der Fernwärmemarkt muss perspektivisch für Wettbewerb geöffnet werden
  • Endpreise müssen zumindest genehmigt werden
  • Verbraucherrechte müssen an allgemeine Standards angepasst werden (Kündigungsrechte, Vertragslaufzeiten, keine einseitigen Vertragsänderungen durch den Versorger)
  • Das Instrument des Anschluss- und Benutzungszwangs ist für den Fernwärmesektor aufzugeben
  • Preistransparenz und Transparenz über die Art der verwendeten Brennstoffe, die Emissionen und Wärmeverluste im Netz sind zu schaffen.

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