Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 ein Gesetz zur Vermeidung von Überschüssen in der Stromerzeugung verabschiedet. Mit dem Gesetz soll die Einspeisung von Photovoltaik-Anlagen in Zeiten, in denen zu viel Strom erzeugt wird, begrenzt werden. Zudem werden die Kosten für digitale Stromzähler angehoben. Tom Janneck, Leiter Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kommentiert
„Die Regelungen im Solarspitzengesetz bringen mehr Flexibilität in das Stromsystem. Allerdings gefährdet die Erhöhung der Preisobergrenzen für digitale Stromzähler die Akzeptanz für Smart-Meter. Insbesondere die drastische Erhöhung der Kosten für einen Einbau auf Kundenwunsch setzt das falsche Signal. Betroffen sind davon insbesondere private Haushalte, die absehbar nicht durch die Messstellenbetreiber mit Smart-Metern ausgestattet werden. Den privaten Haushalten wird nicht nur der Zugang zu dynamischen Stromtarifen erschwert, sondern in der Folge auch der Überblick über den eigenen Stromverbrauch. Es braucht daher Maßnahmen, die dieser Verbrauchergruppe eine kostengünstige und sichere Teilhabe an der Energiewende ermöglicht.“
Hintergrund
Das Gesetz zur Vermeidung von Überschüssen in der Stromerzeugung enthält Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes. Diese sehen eine Erhöhung der Preisobergrenzen von digitalen Stromzählern vor. Dies betrifft sowohl moderne Messeinrichtungen – digitale Stromzähler ohne Kommunikationseinheit – als auch intelligente Messsysteme (Smart-Meter). Der Einbau eines Smart-Meters auf Kundenwunsch kostet nun einmalig 100 Euro. Optionale Einbaufälle, darunter fallen private Haushalte ohne Energiewendetechnologie und geringem Stromverbrauch, zahlen nun neben dem Standard-Messentgelt von 100 Euro zusätzlich 30 Euro jährlich.