- Primastrom und voxenergie brechen Preisvereinbarungen für Strom und Gas.
- vzbv hält das Vorgehen der Unternehmen für unzulässig und prüft rechtliche Schritte.
- Betroffene können ihren Fall jetzt auf musterfeststellungsklagen.de/primastrom-und-voxenergie einreichen.
Die Energielieferanten primastrom und voxenergie haben in den letzten Monaten wiederholt ihre Preise für Strom und Gas erhöht, obwohl Preisgarantien vereinbart waren. Das zeigen auffällig viele Beschwerden, die bei den Verbraucherzentralen eingegangen sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sucht Betroffene, um rechtliche Schritte gegen die Unternehmen einleiten zu können.
„Aus Sicht des vzbv sind die Preiserhöhungen von primastrom und voxenergie unzulässig. Der vzbv prüft daher die Erhebung einer Musterfeststellungsklage“, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. „Mit der Klage soll festgestellt werden, dass die Verbraucher:innen lediglich die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen. Zur Vorbereitung der Klage sucht der vzbv jetzt Betroffene, die ihren Fall auf musterfeststellungsklagen.de/primastrom-und-voxenergie einreichen.“
Die Beschwerden über primastrom und voxenergie sind seit Beginn dieses Jahres sprunghaft angestiegen. Zum Beispiel liegt ein Fall vor, bei dem trotz vereinbarter Preisgarantie der monatliche Stromgrundpreis von 9 Euro auf zuletzt 24 Euro erhöht wurde; der Arbeitspreis soll von 28,03 Cent auf 90,83 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde steigen. Bei einem Zweipersonenhaushalt entspricht das etwa einer Verdreifachung der Kosten und damit einer Erhöhung von mehr als 1700 Euro für ein Jahr.
Der vzbv fordert von primastrom und voxenergie, Strom und Gas zu den vertraglich vereinbarten Preisen zu liefern und die Preisgarantien einzuhalten.