Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine Online-Konsultation zur möglichen Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für den Smart-Meter-Rollout durchgeführt. Der vzbv fordert in seiner Stellungnahme, die Preise von digitalen Stromzählern für private Haushalte stabil zu halten. Im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts sollen in den nächsten Jahren viele Haushalte mit einem digitalen fern auslesbaren Stromzähler, dem sogenannten Smart-Meter, ausgestattet werden.
Der vzbv spricht sich grundsätzlich gegen eine Anhebung der Preisobergrenzen für den Einbau von Smart-Metern aus. Denn: Höhere Kosten für die digitalen Stromzähler können Verbraucher:innen auf der anderen Seite in vielen Fällen nicht durch die Nutzung von preisgünstigen Tarifen einsparen. Die aktuell gültigen Preisobergrenzen tragen aus Sicht des vzbv zur Akzeptanz des Smart-Meter-Rollouts bei und sollten nicht angepasst werden.
Der vzbv fordert unter anderem,
- keine Anhebung der Preisobergrenzen bei den Smart Metern vorzunehmen,
- die vorzeitige Ausstattung mit einem Smart Meter weiterhin innerhalb von vier Monaten zu gewährleisten,
- Smart Meter bei Haushalten mit einem Stromverbrauch von unter 6.000 kWh pro Jahr nur mit Zustimmung der Haushalte einzubauen und
- bei möglichen Gesetzänderungen die Empfehlungen und Forderungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vollständig umzusetzen.
Hintergrund
Das BMWK muss im Jahr 2024 erstmalig Analysen und Berichte zu wesentlichen Themen der Digitalisierung der Energiewende vorlegen (Digitalisierungsberichte). Zur Vorbereitung der Digitalisierungsberichte hat das BMWK anhand eines Fragebogens eine Online-Konsultation durchgeführt. Die Grundlage des Fragebogens bildet ein im Zeitraum von Juli 2023 bis März 2024 angefertigtes Gutachten, welches die Anhebung der Preisobergrenzen für den Einbau von Smart-Metern empfiehlt. Dies würde zu höheren Kosten für die privaten Verbraucher:innen führen.