- Trotz Teilerfolg: Urteil des OLG Naumburg blieb hinter den vzbv-Forderungen zurück.
- Höhe der Nachzahlungen an Sparer:innen ist Knackpunkt.
- BGH soll Vorgaben für die Zinsberechnung noch einmal prüfen.
Nachzahlungen für hunderte Verbraucher:innen: Mit dem Urteil des OLG Naumburg konnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Februar bereits einen Teilerfolg für gekündigte Prämiensparer:innen gegen die Saalesparkasse erzielen. Da das Urteil aber hinter den eigenen Forderungen zurückblieb, legt der vzbv beim Bundesgerichtshof jetzt Revision ein. Ziel ist, dass Sparer:innen höhere Nachzahlungen von der Saalesparkasse erhalten können.
„Es ist ein erster Teilerfolg, dass das OLG Naumburg im Wesentlichen der Klage des vzbv gefolgt ist. Allerdings fordern wir eine andere Berechnung der nachzuzahlenden Zinsbeträge. Den Kundi:nnen der Saalesparkasse stehen aus unserer Sicht Nachzahlungen zu, die um mehr als das Doppelte über der vorgegebenen Berechnung des OLG Naumburg liegen können. Deswegen ziehen wir für die Sparer:innen vor das höchste deutsche Zivilgericht“, erklärt Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen beim vzbv.
Die mehr als 800 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, können sich zurücklehnen und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten. Ihre Ansprüche verjähren nicht, auch wenn die Prüfung durch die Revision länger dauert. Neue Anmeldungen bei dem Verfahren sind nicht mehr möglich.
Die in Halle ansässige Saalesparkasse bot in den 1990er- und 2000er-Jahren Prämiensparverträge an, die Zinserträge sowie attraktive jährliche Prämien versprachen. Viele Menschen aus Sachsen-Anhalt haben dort zehntausende Euro einbezahlt, häufig als Altersvorsorge.