Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 27. Februar 2023 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vorgelegt. Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv, kommentiert:
Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden. Eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung bleibt ebenfalls aus. Ohne nennenswerten Steuerzuschuss wird dies auch nicht gelingen. Wenn die Bundesregierung es weiterhin unterlässt, eine echte Finanzierungs- und Leistungsreform auf den Weg zu bringen, wird die Pflegeversicherung eine Dauerbaustelle bleiben.
Laut dem Gesetzentwurf soll das Pflegegeld ab Januar 2024 angehoben werden, das ist zunächst eine gute Nachricht. Allerdings kommt die Anhebung zu spät und fällt mit fünf Prozent deutlich zu gering aus. Hier gibt es klaren Bedarf für Anpassungen im geplanten Gesetz. Positiv sind die Stärkung der Betroffenenvertretung im Qualitätsausschuss Pflege und die Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Auch das vorgeschlagene Informationsportal zu Pflege- und Betreuungsangeboten kann nützlich sein. Mehr Pflege- und Entlastungsangebote schafft das allerdings nicht; das strukturelle Problem bleibt ungelöst.
Mehrere Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bleiben leider ganz aus: Die Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, dauerhafte Entlastungen für stationär Gepflegte oder eine rechtssichere Gestaltung der 24-Stunden-Pflege.