Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Das Pflegegeld soll ab Januar 2024 lediglich um fünf Prozent angehoben werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte sich zuletzt für eine Erhöhung um zehn Prozent stark gemacht. Angesichts der anhaltend hohen Inflation und der Tatsache, dass diese Leistung seit dem Jahr 2017 nicht mehr an die Lebensverhältnisse angepasst wurde, wäre das eine angemessene Erhöhung gewesen. Weitere wichtige Leistungsverbesserungen wurden ersatzlos gestrichen.
Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv, kommentiert:
Im Gesetzentwurf zur Entlastung in der Pflege wurden wichtige Leistungsverbesserungen ersatzlos gestrichen. Der Bundeszuschuss wird nicht reichen, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar zu entlasten. Statt fünf Prozent wäre eine Erhöhung des Pflegegeldes von zehn Prozent nötig gewesen. Weitere Streichungen aus dem vorherigen Entwurf sind schmerzhaft, etwa der gemeinsame Jahresbeitrag für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Bundesregierung hat sich damit ein gutes Stück von ihrem Ziel und Versprechen entfernt, die häusliche Pflege zu stärken und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Entlastung ist gerade in Krisenzeiten wichtig.