Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Bewertungsantrag der Patientenvertretung zur Erweiterung des Neugeborenen-Screenings um den Test auf Spinale Muskelatrophie angenommen.
Damit hat die Patientenvertretung einen ersten Schritt zur Verbesserung in der Früherkennung bei Neugeborenen erreicht. Die vererbbare Nervenerkrankung Spinale Muskelatrophie führt bei Betroffenen unbehandelt zum fortschreitenden Abbau von Nervenzellen.
Eine Erweiterung des Screenings würde die Chance bieten, die Krankheit schon bei Neugeborenen vor dem Auftreten der ersten Symptome zu erkennen. Neueste Daten zeigen, dass der Behandlungserfolg umso größer ist, je früher die Therapie begonnen wird.
In einem ersten Schritt bewertet nun das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die wissenschaftlichen Daten und die Ergebnisse laufender Studien. Auf Grundlage der IQWiG-Bewertung wird der G-BA entscheiden, ob künftig auch der Test auf Spinale Muskelatrophie von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt wird.
Weitere Neuerungen
Außerdem hat der G-BA zwei weitere Beschlüsse gefasst:
- Entwicklung einer Qualitätssicherungsmaßnahme, die die Versorgung von Patienten mit Blutvergiftungen verbessern soll. Es wird geschätzt, dass durch geeignete Maßnahmen zwischen 15.000 und 20.000 Todesfälle pro Jahr vermieden werden könnten.
- Richtlinie zum Organisierten Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Voraussichtlich ab 2020 erhalten Frauen ab 20 nun eine Einladung zur Untersuchung einschließlich Informationen über Nutzen und Risiken der Krebsfrüherkennung.
Weitere Informationen zu den Beschlüssen finden Sie im Download-Bereich.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.