Datum: 30.10.2017

Mehr Personal für bessere Pflege

Bündnis für gute Pflege richtet Appell an Sondierer

Quelle: bilderstoeckchen - Fotolia.com

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Das Bündnis für gute Pflege appelliert an CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in ihren Sondierungsgesprächen für eine Jamaika-Koalition die Weichen für eine bessere Pflege und deren nachhaltige Finanzierung zu stellen. An oberster Stelle stehe mehr Personal, um endlich eine hohe Versorgungsqualität für Pflegebedürftige im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu gewährleisten. Als weitere Maßnahme fordert das Bündnis unter anderem, dass die Leistungen der Pflegeversicherung regelmäßig und automatisch angepasst werden.

Der Appell des Bündnisses für gute Pflege:

Mehr Personal für bessere Pflege – jetzt

Gute personelle Ausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für hohe Versorgungsqualität von pflegebedürftigen Menschen und der Unterstützung pflegender Angehöriger. Eine quantitativ und qualitativ  angemessene Personalausstattung steigert darüber hinaus die Attraktivität der beruflichen Tätigkeit in der Altenpflege. Beschäftigte bleiben länger im Beruf und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können gewonnen werden. Auch für die konzeptionelle Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird mehr und gut qualifiziertes Pflegepersonal benötigt. Ein Personalbemessungsinstrument bis 2020 zu entwickeln, reicht dazu bei weitem nicht aus und greift in der Praxis viel zu spät.

Deshalb müssen bereits jetzt die Weichen für mehr Personal für eine bessere Pflege gestellt werden!

Dazu bitten wir Sie, sich für die Umsetzung der folgenden Maßnahmen in den Sondierungs- und Koalitionsgesprächen, im Sinne der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen sowie der beruflich Pflegenden einzusetzen:

1. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen regelmäßig und automatisch dynamisiert werden, damit notwendige Preissteigerungen nicht zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen gehen.

2. Die Umsetzung des bis 2020 zu entwickelnden Personalbemessungsinstruments ist gesetzlich verbindlich festzuschreiben.

3. Bis das neue Personalbemessungsinstrument greift ist mindestens der gegenwärtig höchste Personalrichtwert in den Bundesländern für ganz Deutschland festzuschreiben und auch für die ambulante Pflege ist eine adäquate Zwischenlösung festzuschreiben.

4. Es ist ein Sonderprogramm für Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenpflege für zusätzliche Pflegefachkraftstellen aufzulegen, wobei die Stellen nach Anzahl der Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegradmix und außerhalb des Pflegesatzverfahrens (anlog der Regelung zu § 43b SGB XI) berechnet werden. Zur Finanzierung bietet, sich z. B. eine teilweise Umwidmung des Pflegevorsorgefonds an, durch welchen bei der derzeitigen Zinslage derzeit dringend benötigte Finanzmittel sukzessive reduziert werden.

5. Die Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbesserte Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen der Altenpflege, u. a. eben durch

  • eine verbesserte personelle Ausstattung,
  • die Nicht-Anrechnung von Auszubildenden auf die Personalschlüssel,
  • eine flächendeckende tarifliche Entlohnung aller Beschäftigten in der Altenpflege mit einer bundesweiten Angleichung auf dem Niveau der Krankenpflege.

6. Eine dem Bedarf angemessene Finanzausstattung der Pflegeversicherung und eine Anhebung des Anteils der öffentlichen Ausgaben für Pflege, einschließlich der Leistungen der Pflegeversicherung, gemessen am Bruttosozialprodukt.

Dies kann erreicht werden durch

  • eine solidarische und paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung,
  • eine Erweiterung der Einnahmebasis der Pflegeversicherung im Umlagesystem,die Übernahme der Kosten der Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch die Krankenversicherung,
  • die Übernahme der Kosten der Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch die Krankenversicherung,
  • die Auflösung des Pflegevorsorgefonds.

7. Die vorrangige Prämisse der Pflegeversicherung die Steuerung des Pflegeangebots allein an den Prinzipien von Markt, Wettbewerb und Renditeorientierung auszurichten, gilt es im Sinne der Betroffen und dem Einsatz der knappen Mittel allein zu deren Nutzen zu hinterfragen.

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Pflegebedürftige Verbraucher finanziell entlasten #VerbraucherZählen

Hilfe- und pflegebedürftige Menschen benötigen eine starke Lobby gegenüber Politik und Gesellschaft. Aus diesem Grund setzt sich der vzbv aktiv im Bündnis für gute Pflege ein. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen, die die Interessen von pflegebedürftigen Menschen, pflegenden Angehörigen sowie professionellen Pflegekräften unterstützen. Zur bevorstehenden Bundestagswahl hat das Bündnis seine Forderungen und Erwartungen an eine künftige Regierung konkretisiert

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