Der Nutzen einer Messung von Prostata-Antigenen zur Früherkennung von Prostata-Krebs (PSA-Test) ist umstritten: Studien liefern unterschiedliche Ergebnisse dazu. Viele, vor allem ältere Männer, lassen jedoch regelmäßig ihren PSA-Wert in der Arztpraxis bestimmen und tragen die Kosten dafür selbst, denn er ist bislang keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Test gehört zu den am häufigsten angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Plenum am 20. Dezember 2018 den Bewertungsantrag der Patientenvertretung zum PSA-Screening angenommen. Mit der Antragsstellung hat die Patientenvertretung einen wichtigen Schritt zur Überprüfung des Nutzens der PSA-Testung als Früherkennungsmaßnahme erreicht. Darauf basierend kann dann entschieden werden, ob der Test von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden muss.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
Die komplette Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss zum Thema finden Sie im Download-Bereich.