Datum: 17.01.2019

Mehr Klarheit bei Prostatakrebs-Früherkennung

Patientenvertretung lässt Nutzen von PSA-Test als Früherkennungsmaßnahme prüfen

Yuri Arcurs - istock.com

Quelle: Yuri Arcurs - istock.com

Der Nutzen einer Messung von Prostata-Antigenen zur Früherkennung von Prostata-Krebs (PSA-Test)  ist umstritten: Studien liefern unterschiedliche Ergebnisse dazu. Viele, vor allem ältere Männer, lassen jedoch regelmäßig ihren PSA-Wert in der Arztpraxis bestimmen und tragen die Kosten dafür selbst, denn er ist bislang keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Test gehört zu den am häufigsten angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Plenum am 20. Dezember 2018 den Bewertungsantrag der Patientenvertretung zum PSA-Screening angenommen. Mit der Antragsstellung hat die Patientenvertretung einen wichtigen Schritt zur Überprüfung des Nutzens der PSA-Testung als Früherkennungsmaßnahme erreicht. Darauf basierend kann dann entschieden werden, ob der Test von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden muss.

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Die komplette Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss zum Thema finden Sie im Download-Bereich.


Downloads

Früherkennung von Prostatakrebs: Patientenvertretung will Klarheit | Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA | 20.12.2018

Früherkennung von Prostatakrebs: Patientenvertretung will Klarheit | Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA | 20.12.2018

Früherkennung von Prostatakrebs: Patientenvertretung will Klarheit | Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA | 20.12.2018

Ansehen
PDF | 64.29 KB

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Sylwia Timm

Dr. Sylwia Timm

Referentin Gesundheitspolitik

info@vzbv.de +49 30 25800-0