Viele Verbraucher:innen nutzen Legal-Tech-Angebote, um Ansprüche gegen Unternehmen durchzusetzen. In den gesetzlichen Regelungen zu Legal-Tech-Angeboten gibt es für Verbraucher:innen allerdings einige Schwachstellen. Ein vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt Probleme auf und liefert Verbesserungsvorschläge.
Mit Legal-Tech-Angeboten wird die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen gegen Unternehmen leichter, vor allem bei niedrigen Streitwerten und wenn viele Verbraucherfälle ähnlich gelagert sind. Verbraucher:innen können ihre Ansprüche einfach geltend machen – etwa im Bereich der Fluggastrechte, im Wohnraummietrecht oder bei Online-Glücksspielen.
Allerdings müssen Verbraucher:innen bei Inanspruchnahme eines kommerziellen Legal-Tech-Angebots Abzüge in Kauf nehmen. Sie zahlen eine Erfolgsprovision und geben so einen Teil ihrer berechtigten Ansprüche im Erfolgsfall an den Legal-Tech-Anbieter ab – mitunter bis zu 50 Prozent.
Ein Rechtsgutachten, das von Prof. Dr. Peter Rott im Auftrag des vzbv erstellt wurde, zeigt verbraucherrelevante Schwachstellen in den derzeitigen gesetzlichen Regelungen. Ein Beispiel: Brechen Anbieter ihre Dienstleistung ab, müssen sie Verbraucher:innen den Grund dafür nicht mitteilen. Auch zeigen sich Probleme in der Kundenkommunikation. So kommt es vor, dass Verbraucher:innen monatelang auf eine Rückmeldung eines Anbieters warten. Zudem gelten die derzeitigen Pflichten nur für bestimmte Arten von Angeboten.
Das Gutachten enthält Empfehlungen für Nachbesserungen im Verbraucherrecht. So sollte es etwa eine konkretere Aufklärung über andere Durchsetzungsmöglichkeiten geben sowie klare Regeln und eine Dokumentation darüber, wie der Anbieter bereits tätig geworden ist und warum er einen Verbraucherfall gegebenenfalls nicht mehr weiter bearbeitet. Auch eine personell starke Aufsicht mit effektiven Sanktionen wird angemahnt.
Auf europäischer Ebene kann die Durchsetzung von Verbraucherrechten schon jetzt vereinfacht werden: Die Europäische Kommission hat ein Mobilitätspaket vorgelegt, in dessen Verhandlungsprozess sich der vzbv für automatisierte Entschädigungen an Flugpassagiere einsetzt. Auch die Richtlinie über außergerichtliche Streitbeilegung wird derzeit überarbeitet. Der vzbv setzt sich für eine für Unternehmen verpflichtende Teilnahme an Schlichtungsverfahren in den Sektoren mit den höchsten Verbraucherbeschwerden ein.