- Krankenkassen zahlen Zuschüsse für Zahnersatz, die annähernd 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung decken.
- Festzuschüsse entsprechen nun wieder den gesetzlichen Vorgaben.
- Patienten müssen jedoch weiterhin einen Großteil der Kosten für Zahnersatz privat tragen.
Die Patientenvertretung, deren Mitglied der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist, begrüßt den aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), da die Festzuschüsse für Zahnersatz der gesetzlichen Krankenkassen nun wieder auf dem gesetzlich vorgesehenen Anteil von annähernd 50 Prozent liegen.
So liegt jetzt beispielsweise bei Vollprothesen der neue Festzuschuss um ca. 90 Euro höher und entspricht somit wieder den realen Kosten.
Der Festzuschuss entspricht 50 Prozent der anfallenden Kosten für eine festgelegte Standardversorgung (Regelversorgung) und nicht den tatsächlichen Kosten für den Zahnersatz des jeweiligen Patienten. Verbraucher drohen bei Zahnersatz daher weiterhin hohe privat zu tragenden Kosten. Die Politik ist daher aufgerufen, die Finanzierungsgrundlagen im Fall von Zahnersatz einer grundsätzlichen Prüfung zu unterziehen.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.