Datum: 25.04.2017

Geoblocking-Verordnung: Erste Schritte für einen verbraucherfreundlichen Binnenmarkt

EU-Binnenmarkt-Ausschuss will Zugang zu eBooks und Online-Spielen erleichtern

Audiovisuelle Medien sind aus der Geoblocking-Verordnung noch ausgenommen

Quelle: georgejmclittle - 123rf.com

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament hat über seinen Bericht zur Geoblocking-Verordnung abgestimmt. Mit der Geoblocking-Verordnung soll eine Ungleichbehandlung von Verbraucherinnen und Verbrauchern im EU-Binnenmarkt beim Onlinehandel verboten werden. „Verbraucher erwarten schon seit langem, dass sie überall in Europa einkaufen und Dienstleistungen nutzen können – egal wo sie wohnen. Das muss für Musikstreaming genau so gelten wie für den Kauf von Elektronikgütern in Shopping-Portalen “, so Linn Selle, Handelsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Ziel müsse es sein, dass Kunden langfristig genauso einfach grenzüberschreitend in der EU einkaufen können wie es national der Fall ist.

„Es ist zu begrüßen, dass der Bericht des IMCO-Ausschuss klarstellt, dass Verbraucherrechte in der EU auch mit der Geoblocking-Verordnung gewahrt bleiben.“ so Linn Selle. Die bewährten Regeln zur Anwendbarkeit des Verbraucherrechts in grenzüberschreitenden Verträgen seien wichtige Pfeiler für einen verbraucherfreundlichen EU-Binnenmarkt.

Leider kein grenzüberschreitender Zugang zu Film-Streams

Audiovisuelle Medien sind bedauerlicherweise weiterhin vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgeschlossen - obwohl eine Befragung des vzbv ergeben hat, dass 71 Prozent der deutschen Verbraucher auf digitale Dienste in der EU zugreifen wollen. Dennoch bewertet der vzbv es als positiv, dass die Abgeordneten sich entschieden haben den grenzüberschreitenden Zugang zu nicht-audiovisuellen Medien wie e-Books und Online-Spielen zu vereinfachen. „Dies ist ein wichtiger erster Schritt für einen verbraucherfreundlichen Binnenmarkt auch bei digitalen, urheberrechtlich geschützten Diensten“, so Selle.

Aus Sicht des vzbv ist es wichtig, dass die Evaluierung der Verordnung auch die Effekte auf Verbraucher untersucht. „Noch wissen wir nicht wie sich der Markt entwickeln wird, es muss aber sichergestellt werden dass alle Verbraucher in der EU vom europäischen Binnenmarkt und den Regeln zu Nichtdiskriminierung profitieren“

Nach der finalen Abstimmung des Berichts im Plenum des Europäischen Parlaments (EP) im Frühsommer, müssen sich das EP und die Vertreter der Mitgliedsstaaten auf einen endgültigen Kompromiss zur Geoblocking-Verordnung verständigen.

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