Aus Sicht der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verfehlt die Einführung neuer Vorsorge-Untersuchungen für Babys beim Zahnarzt das Ziel, frühkindliche Karies zu verhindern.
Von der Neuregelung werden ausgerechnet die Kinder am wenigsten profitieren, die sie besonders benötigen. Der Grund: Die Kariesquote unter Kleinkindern ist in sozial benachteiligten Familien besonders hoch. Zugleich nimmt diese Gruppe seltener individuelle Vorsorgetermine beim Zahnarzt in Anspruch als andere. Daher fordert die Patientenvertretung eine Stärkung zielgruppenspezifischer Maßnahmen, insbesondere der Gruppenprophylaxe in Kitas.
Die individuelle Vorsorge übernimmt in den ersten Lebensjahren bisher der Kinderarzt. Zeigen sich Auffälligkeiten an Zähnen oder Schleimhaut überweist der Kinderarzt die Familie zum Zahnarzt. Nun wurden parallele Strukturen bei der Vorsorge geschaffen statt die Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und Zahnärzten zu stärken.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
Die komplette Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss zum Thema finden Sie im Download-Bereich.