Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz hat der Deutsche Bundestag am 18.12.2024 auch die Stärkung des Verbraucherbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. Christian Ahlers, Referent im Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nimmt dazu wie folgt Stellung.
Damit Banken, Sparkassen und Versicherungen die Interessen ihrer Kund:innen ernst nehmen, muss häufig die Bankenaufsicht als Aufsichtsbehörde einschreiten. Das monatelange Chaos bei Deutscher Bank und Postbank war dafür ein mahnendes Beispiel. Deswegen ist es erst einmal gut, dass der Verbraucherbeirat künftig stärker eingebunden werden muss. Das wertet den Verbraucherschutz in der BaFin insgesamt auf. Trotzdem: Damit das funktioniert, braucht der Beirat eine Geschäftsstelle mit genügend Personal. Denn es geht schlussendlich darum, die BaFin gerade sehr kurzfristig zu inhaltlichen Detailfragen zu beraten.
Hintergrund
In Zukunft muss die BaFin den Beirat immer informieren, wenn eine Maßnahme mit Bezug zum Verbraucherschutz geplant ist. Das heißt auch, dass der Beirat immer reagieren kann, um die Sicht der Verbraucher:innen einzubringen. Das ist aus Sicht des vzbv ein wichtiger Punkt, den die Bundesregierung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ergänzt hat. Daneben ist es insgesamt Ziel der Reform, dass der Beirat vermehrt inhaltlich Stellung zu Vorhaben der BaFin nimmt und die BaFin öfter auch kurzfristig zu Verbraucherschutzfragen berät.