Bei den CED mit ihren beiden Hauptformen Morbus Crohn und Colitis ulce-rosa handelt es sich um komplexe Multiorganerkrankungen. Diese Erkrankungen stellen besondere Anforderungen an Diagnostik und Therapie und machen eine enge interdisziplinäre Betreuung der Betroffenen notwendig.
Eine von der Patientenvertretung angestoßene Änderung der Verfahrens-ordnung des G-BA ermöglicht nun die Neuaufnahme dieser schubförmig verlaufenden Erkrankung in den ASV-Katalog.
Weiterer Beschluss des G-BA zur Kryokonservierung
Der G-BA hat zudem eine Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen sowie Keimzellgewebe beschlossen.
Manche Therapien, wie Chemotherapien, können zellschädigend sein und zu Unfruchtbarkeit führen. Gesetzlich Versicherte mit Kinderwunsch, die sich einer solchen Therapie unterziehen, mussten das Einfrieren von Zellen bis jetzt selbst bezahlen. Nach dem Beschluss haben Betroffene nun Anspruch auf Kryokonservierung sowie auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen wie zum Beispiel die Entnahme, Aufbereitung und Lagerung der Zellen.