Die Bundesnetzagentur hatte Ende 2022 mit einem Eckpunktepapier das lang erwartete Festlegungsverfahren für die Netzintegration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen eingeleitet. Netzbetreiber sollen ab 2024 Zugriff auf sämtliche neu installierte steuerbare Verbraucher erhalten, um diese im Falle von drohenden Netzüberlastungen herunterregeln zu können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband vermisst ein zusätzliches freiwilliges Anreizinstrument als Präventivmaßnahme gegen Netzengpässe.
Nun soll es also losgehen. Millionen privater Haushalte werden bis 2030 neue Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos, Klimaanlagen und Stromspeicher einbauen. Sie sollen so gesteuert werden, dass sie möglichst dann laufen, wenn die Stromnetze nur wenig ausgelastet sind. Damit können diese "steuerbare Verbrauchseinrichtungen" einen wesentlichen Beitrag zur besseren Auslastung der Stromnetze in Deutschland leisten. Lohnen würde sich das gleich doppelt: Die Stromnetze müssten weniger stark ausgebaut werden und die Verbraucher:innen sparen Bares. Doch der Teufel steckt im Detail.
Die Bundesnetzagentur hat mit einem Eckpunktepapier den zweiten Anlauf gestartet, die Integration der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz neu zu regeln. Der erste Versuch der letzten Bundesregierung war vor zwei Jahren gescheitert. Damals hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband - gemeinsam mit dem Verband der Automobilindustrie und dem Bundesverband Wärmepumpe - den Regierungsentwurf als verbraucherunfreundlich kritisiert.
Einige dieser Kritikpunkte hat die Bundesnetzagentur berücksichtigt. Mit einem "Übergangsmodell" ab 2024 und einem "Zielmodell" ab 2029 sollen die Regelungen für Verbraucher:innen einfacher und transparenter werden. Die Bundesnetzagentur will auch Kostenfaktoren streichen: So sollen die Pflicht zum Einbau eines zweiten Zählers entfallen und geringere Netzentgelte für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchsgeräten kommen. Auch sollen Netzbetreiber spätestens ab 2029 auf der Grundlage der messtechnisch konkret erfassten Auslastung des betreffenden Stromnetzes eine Begrenzung der Stromzufuhr für die steuerbaren Verbrauchsgeräte genau herleiten müssen. Private Haushalte sollen zudem einen Anspruch haben, ihre Wärmepumpe oder Wallbox ohne Zeitverzögerung vom Netzbetreiber anschließen zu lassen. Schließlich sollen Nachtspeicherheizungen einen zeitlich unbegrenzten Bestandschutz erhalten. Niemand muss also befürchten, dass diese Heizungen in ihrer Leistung vom Netzbetreiber begrenzt werden können.
Ein paar Baustellen bleiben aber. So beschränkt sich die Bundesnetzagentur in ihrem Eckpunktepapier auf eine direkt eingreifende - also kurative - Steuerung durch die Netzbetreiber. Präventive Instrumente zur Vorbeugung von Netzengpässen, wie zeitvariable Netzentgelte, werden in dem Ansatz nicht einmal erwähnt. Zeitvariable Netzentgelte könnten aber als freiwilliges Anreizinstrument für private Haushalte die kurative Steuerung deutlich reduzieren und spätestens mit dem Zielmodell ab 2029 eingeführt werden. Dann nämlich muss die digitale Netzzustandserfassung bei den Netzbetreibern und die Ausstattung der privaten Haushalte mit intelligenten Messsystemen umgesetzt sein. Nicht nachvollziehbar ist auch das Fehlen einer zeitlichen Beschränkung der kurativen Steuerung und damit der Abregelung der Verbrauchsgeräte durch den Netzbetreiber. Eine zeitlich unbegrenzte Abregelung ist privaten Haushalten nicht zumutbar. Sie sollte daher auf rund 50 bis 100 Stunden pro Jahr, mit einer Obergrenze pro Tag von ein bis zwei Stunden, begrenzt werden. Es bleiben also ein paar Hausaufgaben. Die Bundesnetzagentur muss die Flexibilität der neuen Verbrauchseinrichtungen bestmöglich nutzen - ohne den Spielraum für Wahlmöglichkeiten der Verbraucher:innen und Kosteneffizienz unnötig einzuschränken.
Dieser Text ist zuerst im Energate Messenger erschienen.