Die Belange pflegebedürftiger und behinderter Menschen werden in wichtigen Gremien der Pflege nicht ausreichend berücksichtigt. Das kritisieren die sechs maßgeblichen Verbände, die in Deutschland die Interessen der Pflegebedürftigen vertreten. Der Grund: Organisationen, die Betroffene vertreten, haben nur eingeschränkte Mitbestimmungsrechte.
In Deutschland leben 7,5 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen, 2,9 Millionen sind pflegebedürftig; mit der Lebenserwartung steigt ihre Zahl weiter. Aus Sicht der Verbände ist bisher nicht gewährleistet, dass die Interessen der Betroffenen bei der Finanzierung und Gestaltung ihrer Pflege angemessen vertreten werden.
„Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wächst. Die Zukunft der Pflege steht deshalb völlig zurecht auf der politischen Agenda. Die Stimme der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen muss bei Entscheidungen gehört und einbezogen werden. Dafür sind dringend Voraussetzungen zu schaffen, die die gewünschte und notwendige Mitbestimmung in der Pflege stärken und dauerhaft ermöglichen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Stimme der Betroffenen muss Gewicht haben
Gemeinsam mit fünf weiteren Verbänden fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband daher von der Politik mehr Mitbestimmung in den Gremien der Pflege - besonders im Qualitätsausschuss Pflege, dem höchsten politischen Gremium des Bereichs. Zudem sind dringend auch im Bereich Behinderung und Pflege angemessene Bedingungen für eine qualifizierte Interessenvertretung zu schaffen – so wie es bei der Patientenvertretung im Gesundheitsbereich auch sonst üblich ist.
Um der Stimme der pflegebedürftigen und behinderten Menschen ein angemessenes Gewicht zu geben, fordern die Interessenverbände:
- Eine Stabsstelle, um die Arbeit der Interessenverbände inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen.
- Stärkere finanzielle Unterstützung von Verbandsvertretern bei ihrer Gremienarbeit.
- Ein Stimmrecht in Verfahrensfragen für Verbandsvertreter im Qualitätsausschuss Pflege, um die Beratung und die Verfahren in der Pflege mitzugestalten.
- Einen ständigen unparteiischen Vorsitzenden für den Qualitätsausschuss, den das Bundesministerium für Gesundheit benennt.
- Mehr Transparenz im Qualitätsausschuss durch öffentliche Sitzungen und öffentlich einsehbare Protokolle.
Sie können ein Hintergrundpapier zu den Forderungen im Download-Bereich herunterladen.
Hintergrund: Die Kritik wird formuliert durch die Interessensvertretung der Pflegebedürftigen nach § 118 SGB XI. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der sechs maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Dazu gehören neben dem Verbraucherzentrale Bundesverband die BAG Selbsthilfe, die Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland, der Sozialverband Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen und der Sozialverband VdK Deutschland.