Am 17. Mai 2017 fand im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zu Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE zur Arzneimittelversorgung in Deutschland statt. Sie stellen eine direkte Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2016 zum Versandhandel mit Arzneimitteln dar. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits in seiner Anfang 2017 vorgelegten Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit deutlich gemacht hat, lehnt er ein pauschales Verbot des Versands von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie im Gesetzentwurf vorgesehen ab.
Die komplexen Erstattungs- und Zuzahlungsregelungen im Bereich der Arzneimittelversorgung sollten nach Ansicht des vzbv dagegen einer Prüfung unterzogen werden. Der vzbv sieht hier die Notwendigkeit, bei der Abgabe von Rabattarzneimitteln zukünftig auf die Erhebung einer Zuzahlung komplett zu verzichten. Angesichts der für chronisch Kranke hohen finanziellen Belastung regt der vzbv an, den grundsätzlichen Ausschluss von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus der Erstattung durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu überprüfen. Da die Kosten in der Regel von den Patienten privat getragen werden müssen, führt dies auch in diesem Arzneimittelsegment zu einer verstärkten Nutzung von in- und ausländischen Versandapotheken, da sich Verbraucher dadurch Kosteneinsparungen versprechen.
Die ausführliche Stellungnahme mit den Positionen des vzbv zu den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE zur Arzneimittelversorgung in Deutschland finden Sie unten zum Download.