Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zu der auch der vzbv gehört, hat Krankenhausleitungen aufgefordert, schnell Maßnahmen zur Vermeidung von Todesfällen durch Sepsis einzuleiten. Ein zuletzt vom G-BA beauftragtes Qualitätssicherungsverfahren werde frühestens in vier Jahren einsatzbereit sein. Daher müssten die Krankenhäuser bereits jetzt ihr Qualitätsmanagement optimieren. Tausende Sepsis-Todesfälle könnten so vermieden werden.
In Deutschland wurde 2015 bei 136.500 Menschen eine schwere Sepsis oder ein septischer Schock diagnostiziert. Mehr als 40 Prozent starben noch im Krankenhaus, viele andere erlitten dauerhafte Schäden. Um Therapie, Diagnostik und Nachsorge zu verbessern brauche es neben optimierten Verfahrensanweisungen breite Aufklärungskampagnen und eine effektive Koordination aller Akteure im Gesundheitswesen auf Landes- und Bundesebene.
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Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.