- Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat zahlreiche wegweisende Urteile gegen Facebook erstritten
- Die Datenschutzgrundverordnung ermöglicht den Datenschutzbehörden erstmals hohe Strafen bei Verstößen
- Der vzbv wird auch in Zukunft juristische Maßnahmen gegen Facebook und Co. ergreifen
Die Meldungen über Cambridge Analytica und Facebook haben gezeigt, wie schnell Nutzerdaten für gezielte Manipulation missbraucht werden können. Facebook versucht fortwährend, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat in der Vergangenheit erfolgreich juristische Maßnahmen ergriffen und wird das auch in Zukunft tun.
„Mit der Datenschutzgrundverordnung gelten ab dem 25. Mai 2018 in jedem EU-Land für alle Unternehmen, die sich an europäische Verbraucher wenden, die gleichen Regeln. Facebook kann sich nun nicht mehr hinter dem eher kraftlosen irischen Datenschutzrecht verstecken. Verstöße können erstmals mit drakonischen Strafen belegt werden. Wenn Facebook bisher vielleicht 100.000 Euro bezahlen musste, können künftig Strafen bis zu 20 Millionen Euro – konkret: vier Prozent des weltweiten Umsatzes – erfolgen. Das tut dann richtig weh“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsexperte im vzbv.
Wegweisende Urteile gegen Facebook
Der vzbv hat gegen Facebook vier Abmahnungen in sechs Jahren verschickt. Allein im Jahr 2015 beanstandete der vzbv 26 Mängel, davon 19 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Außerdem erstritt der vzbv unter anderem folgende Urteile:
Das Landgericht Berlin hat im Februar 2016 einem Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben und das Unternehmen Facebook zur Zahlung eines Ordnungsgelds von 100.000 Euro verurteilt. Facebook habe seine umstrittene IP-Lizenz-Klausel trotz rechtskräftiger Verurteilung durch das Kammergericht Berlin nicht ausreichend geändert.
Mit einem Klick konnten Nutzer ihr Adressbuch importieren und Freunde bei Facebook finden. Das klingt verlockend einfach, hatte in der Vergangenheit aber womöglich unerwünschte Folgen: Facebook ließ Einladungs-E-Mails im Namen der Nutzer an Menschen verschicken, die gar nicht bei Facebook registriert waren – und das eventuell auch nicht wollten. Viele Verbraucher entschieden sich bewusst gegen Facebook. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Januar 2014 nach einer Klage des vzbv in einem wegweisenden Urteil diese Praxis für rechtswidrig erklärt – ein Urteil mit Signalwirkung auch für andere Unternehmen.
Facebook darf personenbezogene Daten seiner in Deutschland lebenden Nutzer nicht ohne deren wirksame Einwilligung herausgeben. In Facebooks App-Zentrum, in dem Computerspiele von Drittanbietern angeboten werden, wurden Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Datenweitergabe informiert. Das hat das Kammergericht nach einer Klage des vzbv im November 2017 entschieden.