Das Landgericht Berlin hat einem Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben und das soziale Netzwerk Facebook zur Zahlung eines Ordnungsgelds von 100.000 Euro verurteilt. Das Unternehmen habe seine umstrittene IP-Lizenz-Klausel trotz rechtskräftiger Verurteilung durch das Kammergericht Berlin nicht ausreichend geändert. Der Betrag muss an die Staatskasse gezahlt werden. Der Beschluss des Landgerichts Berlin zur Zahlung des Ordnungsgelds ist noch nicht rechtskräftig (Az. 16 O 551/10).
„Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen.
Eine AGB-Klausel wird nicht dadurch besser, dass Facebook ein paar Worte ändert. Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein.“
Facebook hat gegenüber dem vzbv bestätigt, dass das Unternehmen in Kürze das Ordnungsgeld zahlen wird.
Datum der Urteilsverkündung: 11.02.2016
Aktenzeichen: 16 O 551/10
Gericht: Landgericht Berlin
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