Untergeschobene Energielieferverträge auf dem Strom- und Gasmarkt sind nach wie vor ein häufiges Verbraucherproblem ebenso wie unerwünschte Werbeanrufe oder intransparente Preiserhöhungsschreiben. Hier haben es Verbraucher mit zahlreichen Fallstricken zu tun, ebenso wie bei der Ablehnung von Wechselkunden oder der Einführung von Smart-Metern.
Fehlentwicklungen und Missstände in diesem Gebiet frühzeitig zu erkennen und diese Erkenntnisse zu nutzen, um Verbraucher vor Schaden zu bewahren ist das gemeinsame Ziel der Marktbeobachtung Energie im Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verbraucherzentralen der Länder.
Aktuell arbeitet die Marktbeobachtung im Energiemarkt vor allem zu diesen Schwerpunktthemen:
- Strom und Gas (zum Beispiel Preiserhöhungen, Bonus, Guthaben, Untergeschobene Verträge,, Ablehnung von Wechselkunden)
- Digitale Stromzähler (zum Beispiel Smart Meter, Preisgestaltung, Informationspflichten der Messstellenbetreiber)
- Ablesedienste (zum Beispiel Abrechnungen)
- Heizkostenabrechnungen (zum Beispiel Fehleranalyse)
- Fernwärme (zum Beispiel Preisgestaltung)
- Kundenkommunikation
- Energieeffizienz-Label
Pressemitteilungen
Untersuchungen
Hier finden Sie eine Übersicht aller Untersuchungen aus der Projektlaufzeit der Marktbeobachtung, damals „Marktwächter“ genannt. Zur Übersicht.
Erfolge aus der Marktbeobachtung
Seit Ende 2017 konnten durch das Team der Marktbeobachtung unter anderem folgende Missstände auf dem Energiemarkt aufgedeckt und behoben werden:
Erfolgreiche Abmahnungen und Klageverfahren gegen auffällige Anbieter:
- E.ON: Auch rechtlich geht der vzbv gegen Anbieter vor. Der vzbv hat erfolgreich gegen E.ON geklagt. Das Unternehmen hatte ohne vorliegende Vollmacht im Namen von Verbrauchern Stromverträge bei anderen Energielieferanten gekündigt. Mehr dazu.
- Enno energie GmbH: Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Marktbeobachtung hat der vzbv das Energieunternehmen erfolgreich abgemahnt. Dieses hatte die Mitteilung über eine erhebliche Preiserhöhung auf Seite zwei eines vermeintlich allgemeinen Schreibens zu Energiespartipps versteckt und damit Verbraucher in die Irre geführt. Nach Abmahnung durch den vzbv erklärte das Unternehmen, diese irreführende Praxis künftig zu unterlassen. Mehr lesen.
- 365 AG: Das Unternehmen hatte Jahresrechnung nicht fristgemäß erstellt. Dagegen hat der vzbv vor dem Landgericht Köln erfolgreich geklagt. Mehr erfahren.
- BEV: Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Marktbeobachtung hat sich der vzbv dafür eingesetzt, dass Verbrauchern Neukundenboni in der Insolvenz des Energielieferanten nicht vorenthalten, sondern anspruchsmindernd einbezogen werden. Dafür hat der vzbv 2019 eine entsprechende Musterfeststellungklage eingereicht. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) München stellte fest, dass der Insolvenzverwalter der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) Verbraucherinnen und Verbrauchern einen versprochenen Neukundenbonus nicht mit der Begründung vorenthalten durfte, dass sie eine Mindestbelieferungsdauer nicht eingehalten hätten. Mehr dazu.