Datum: 20.01.2021

Verpackungsgesetz verfehlt nachhaltige Reduktion von Müll

Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zur vorliegenden Novellierung des Verpackungsgesetzes

Portrait vzbv-Vorstand Klaus-Müller, Copyright: Corinna Guthknecht

Quelle: Corinna Guthknecht - vzbv

Jahr für Jahr steigen die Mengen an Verpackungsmüll. Eine Novellierung des Verpackungsgesetzes ist dringend notwendig. Ob der vorliegende Entwurf etwas daran ändert, kommentiert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Der vzbv begrüßt, dass ab sofort für Fruchtsäfte ohne Kohlensäure eine Pfandpflicht eingeführt wird. Das vermeidet Vermüllung und erhöht die Recyclingquote bei Kunststoffen. Verpflichtend Mehrwegverpackungen anzubieten, wo Getränke und Essen zum Mitnehmen verkauft werden, ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig die Wahl zwischen To-Go-Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen haben.

Doch durch die weit gefassten Ausnahmeregelungen – die Regelung gilt ab einer Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern und fünf Mitarbeitern – werden tatsächlich nur wenige Anbieter zum Angebot von Mehrweg verpflichtet. So werden wir leider das Ziel verfehlen, dass endlich weniger Einwegmüll produziert wird. Hinzu kommt, dass das Gesetz nur Einwegkunststoffe berücksichtigt. Zwangsläufig weichen Anbieter auf andere Materialien, wie Verpackungen aus Pappe, Papier oder Aluminium, aus, die nicht umweltfreundlicher sind.

Echte Reduktion von Verpackungsmüll sieht anders aus. Viele Verbraucher ärgern sich über Plastikmüllberge nach dem Einkaufen. Sie erwarten vom Gesetzgeber klare Vorgaben für weniger Müll beim Einkauf und mehr Recycling.“

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