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Zu unseren aktuellen ThemenBundestagswahl 2017
Verbraucher zählen, Verbraucher wählen
Ob Altersvorsorge, Gesundheit oder Datenschutz, Lebensmittel, Energie oder Mobilität – Verbraucherschutz setzt die Regeln für ein sicheres Leben. Doch im Vorfeld der Bundestagswahlen 2017 vertrauten laut Umfrage nur 19 Prozent der Verbraucher:innen beim Thema Verbraucherschutz der Politik - „Verbraucher wählen, Verbraucher zählen“ lautete daher die zentrale Botschaft des vzbv an zur Wahl stehenden Parteien für den 19. Deutschen Bundestag.
Nach den Wahlen überwachte der vzbv in seinem „Politikcheck“ den Fortschritt der verrbaucherpolitischen Vorhaben der Bundesregierung:
Im Folgenden finden Sie die Leitlinien des vzbv zur Bundestagswahl 2017 und die ursprünglichen Kernforderungen und (Stand: September 2017).
Kernforderungen des vzbv zur Bundestagswahl 2017
Es war und ist bis heute politischer Wille, dass Verbraucher aus ihrem laufenden Einkommen durch Geldanlage Ersparnisse bilden, so dass im Ruhestand eine ausreichende Absicherung gewährleistet ist. Die politische Entscheidung, stärker auf private Altersvorsorge zu setzen, fußt auf der Annahme, dass kapitalgedeckte Altersvorsorge höhere Renten und damit eine bessere Absicherung bieten würde als das gesetzliche Umlagesystem. In Deutschland steuern jedoch erhebliche Teile der Gesellschaft auf eine Vorsorgelücke zu. Die Riester-Förderung soll das Sparen fördern, hat aber bis heute in der Breite keine effizienten Produkte hervorgebracht. Ein einfaches und kostengünstiges Standardprodukt, das als Non-Profit-Produkt ausgestaltet ist, ist daher für die Altersvorsorge erforderlich. Das Kapital sollte zum Selbstkostenpreis ohne Gewinninteressen verwaltet werden. Die Treuhänderschaft läge beim Staat, die Kapitalanlage aber weiterhin in den Händen von Investmentprofis, die das Kapital nach bestimmten Anlagevorschriften zu verwalten hätten. Jeder Euro, der nicht in Kosten verschwindet, bedeutet aus Verbrauchersicht Rendite. Je besser die Rendite, desto besser die Altersvorsorge. Für dieses Vorsorgemodell sollte eine Opt-Out-Möglichkeit vorgesehen werden: Verbraucher würden über ihren Arbeitgeber automatisch in das Non-Profit-Produkt einzahlen, könnten aber auf Wunsch das Produkt ablehnen. Dieses Opt-Out-Modell würde Sicherheit bieten, weiterhin Raum für individuelle Entscheidungen lassen und vor allem Vertriebsprovisionen einsparen.
Durch die Teilprivatisierung der Altersvorsorge wird von Verbrauchern erwartet, privat vorzusorgen. Geldanlagen sind vielfältig und kompliziert. Für Laien ist s kaum möglich, Qualität, Leistung und Preis von Finanzdienstleistungen einzuschätzen und zu erkennen, welche Produkte geeignet sind. Die Finanzberatung finanziert sich meist über die in Produktpreisen einkalkulierten Provisionen. Auch bei vielen Vergleichsportalen spielen Provisionen eine Rolle und können Verbraucher zu schlechten Finanzentscheidungen verleiten. Verbraucher bekommen die finanziellen Konsequenzen einer nicht bedarfsgerechten Beratung in aller Regel erst Jahre später zu spüren. Dazu gehören: Mindererträge, Mehrkosten durch überteuerte und unflexible Verträge, gelegentlich auch Wertverluste durch zu riskante Produkte oder unnötige Produktwechsel. Da es den meisten Menschen um eine zusätzliche Altersvorsorge und nicht um Spekulationsgewinne geht, fehlt ihnen dann das so dringend benötigte Geld im Alter. Beratung und Empfehlung auf Provisionsbasis müssen daher verboten werden.
Die Mehrheit der Verbraucher will die Energiewende hin zu mehr erneuerbaren Energien. Die Akzeptanz der Energiewende ist jedoch gefährdet, da immer wieder Kosten zulasten der Verbraucher verteilt werden. Daher müssen sinkende Rohstoff- und Großhandelspreise für Strom und Gas an die Verbraucher weitergegeben werden. Ein entsprechendes Monitoring ist dafür einzurichten. Auch Änderungen an der Netzentgeltsystematik dürfen nicht zu einer Mehrbelastung von Haushalten mit niedrigem Strom- und Gasverbrauch führen. Daneben sind die Ausnahmen für Industrieunternehmen bei den Netzentgelten ersatzlos zu streichen und die Stromsteuer auf erneuerbare Energien abzuschaffen. Die Belastung der Verbraucher durch die EEG-Umlage muss sinken, insbesondere durch die Reduzierung der Industrieausnahmen.
Die Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudebestand spielt bislang in der Energiewendedebatte eine untergeordnete Rolle, obwohl der Gebäudesektor – verglichen mit den Sektoren Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft – den prozentual höchsten Beitrag zur Senkung der Treibhausgase bis 2030 leisten soll. Ein Steuerbonus zur Absetzung der energetischen Sanierungskosten soll für zusätzliche Anreize der Gebäudesanierung insbesondere für Hauseigentümer sorgen. Eine höhere Sanierungsrate würde zudem neue Arbeitsplätze schaffen, Kosten für Verbraucher senken, die kommunale Wirtschaft ankurbeln und dabei helfen, die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern. Dieses Instrument hätte aber nicht nur eine wirtschaftliche Wirkung, sondern ist insbesondere geeignet, Verbraucher direkt an der Energiewende teilhaben zu lassen. Die vermehrte Eigennutzung von erneuerbaren Energien ist als Teil der Sanierung eng mit der aktiven Teilhabe der Verbraucher als Prosumenten verbunden.
Das Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde im Jahr 2015 durch das GKV-Finanzstruktur-und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz angepasst. Der allgemeine Beitragssatz wurde auf 14,6 Prozent festgesetzt. Versicherte und Arbeitgeber tragen jeweils einen Anteil von 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag wurde bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben und damit gedeckelt. Alle künftigen Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind damit allein von den Versicherten in Form von Zusatzbeiträgen zu tragen. Angesichts der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen werden diese stetig steigen und viele Verbraucher überfordern. Daher müssen zukünftig die Kosten wieder gerecht auf alle Schultern verteilt werden. Nur so kann sich zudem statt eines Preiswettbewerbs der Krankenkassen wieder verstärkt ein Wettbewerb um mehr Qualität etablieren.
Die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung decken bei weitem nicht das ab, was Pflege kostet. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen einen steigenden Eigenanteil der im Pflegefall entstehenden Gesamtkosten privat tragen. Mittlerweile ist davon auszugehen, dass von den Versicherten mindestens die Hälfte der Gesamtkosten der Pflege getragen wird. Damit nicht immer mehr Verbraucher im Pflegefall in eine finanzielle Schieflage geraten, müssen die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung an die realen Kosten der Pflege angepasst werden. Eine gesetzliche Regelung ist erforderlich, die automatisierte Anpassungen der Pflegeversicherungsleistungen in kurzen Abständen nach gesetzlich eindeutig festgelegten Kriterien festschreibt (Leistungsdynamisierung der Pflegeversicherung). Daneben muss auch die Pflegerechtsberatung finanziell gestärkt und ausgebaut werden.
Die städtischen Gebiete und Ballungsräume sind mit schnellem Internet gut versorgt – dort ist es auch lukrativ. Es bleiben aber immer noch zahlreiche weiße Flecken insbesondere im ländlichen Raum. Es ist daher Zeit für einen Paradigmenwechsel: Statt immer neuer Zielvorgaben für immer höhere Bandbreiten muss endlich eine flächendeckende Versorgung mit einem Internetzugang für alle Verbraucher sichergestellt werden. Im Rahmen einer Universaldienstverpflichtung muss eine flächendeckende Mindestversorgung mit 10 Megabit bis 2018 umgesetzt werden. Daneben sind der Aufbau und die Förderung von bundesweit rechtssicheren, offenen WLAN-Zugängen erforderlich.
Die Mehrzahl der Verbraucher hat große Bedenken gegenüber fahrerlosen Fahrzeugen. Fragen zu Datenschutz, Datensicherheit, Haftung und Entscheidung in kritischen Situationen stehen im Raum. Der Einsatz automatisierter und vernetzter Fahrzeuge braucht deshalb eine breite öffentliche Debatte und Rechtssicherheit für die Verbraucher. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und Vernetzung des Autos darf der Verbraucher die Möglichkeit und das Recht seines informationellen Selbstbestimmungsrechts nicht verlieren. Verbrauchern darf der gewöhnliche Gebrauch von automatisierten Funktionen nicht als Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden. Die Mensch-Maschine-Interaktion muss derart ausgestaltet sein, dass eine Überforderung des Fahrers ausgeschlossen ist. Mit steigender Automatisierung muss der Verbraucher sukzessive aus der Verantwortung genommen werden – sowohl als Fahrer als auch als Halter. Deshalb muss eine Verschiebung weg von der Halter hin zur Herstellerhaftung erfolgen. Durch die Einführung einer Gefährdungshaftung für Hersteller werden automatisierte Fahrsysteme, die auf die Straße kommen, sicherer. Das Kraftfahrtbundesamt oder eine andere geeignete Behörde müssen die Funktions- und Arbeitsweise von Algorithmen nachvollziehen können und als Voraussetzung der Zulassung definieren.
Handelsabkommen müssen für Verbraucher konkrete Vorteile bieten – ihre Interessen müssen zwingend berücksichtigt werden. Verbraucherschutz muss daher als Schutzbegriff eingeführt werden. Zudem muss in Handelsabkommen auf entsprechende existierende Verbraucherschutzprinzipien verwiesen werden. Nur so können Handelsabkommen ein Hebel sein, um wieder mehr Vertrauen in den globalen Markt zu vermitteln. Die Festschreibung des in Europa vorherrschenden Vorsorgeprinzips, ein Verzicht auf eine verpflichtende regulatorische Kooperation sowie Regeln zum Investorenschutz sind unerlässlich. Sollte es bei Regeln zum Investorenschutz bleiben, dürfen diese nicht Verbraucherschutzstandards betreffen. Eine Alternative wäre es, sich auf klassische Handelsabkommen mit einem Abbau von Zöllen und der Quoten zu beschränken.
Wenn ein Unternehmen Tausende Verbraucher geschädigt hat, muss noch immer jeder sein Recht einzeln einklagen. Viele Verbraucher scheuen davor zurück, ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen, gegebenenfalls auch gerichtlich, durchzusetzen. Sie bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Die Musterfeststellungsklage für Verbände könnte dem ein Ende setzen. Rechtsfragen könnten gebündelt geklärt werden, wenn eine Vielzahl von Verbrauchern durch dasselbe unternehmerische Handeln oder eine fortgesetzte unternehmerische Praxis geschädigt wurden und die Klärung offener Rechtsfragen wegen der drohenden Verjährung dringend geboten ist. Wichtig ist, dass während solcher Verfahren die Verjährung ausgesetzt wird, damit Verbraucher nach Verfahrensende ihre Ansprüche auch geltend machen können. Die Musterfeststellungsklage entlastet besonders in Fällen massenhafter Schädigung von Verbrauchern auch die Justiz.
Mit den Marktwächtern Finanzen und Digitale Welt können der vzbv und die Verbraucherzentralen reale Markterfahrungen von Verbrauchern besser analysieren als zuvor. Strukturelle Probleme im Markt und zweifelhafte Angebote können gezielt identifiziert werden. Der Marktwächter Finanzen hat beispielsweise erhebliche Mängel beim Informationsgehalt von Standmitteilungen von Versicherungen aufgedeckt. Außerdem konnte gezeigt werden, dass sich mehrere Lebens- und Rentenversicherer über ein Urteil des Bundesgerichtshofes hinweggesetzt und die Rückabwicklung alter Verträge abgelehnt haben. Verbrauchern entgehen somit durch den nicht erteilten Widerspruch erhebliche Nachzahlungen. Dass Verbraucher von vornherein getäuscht werden, verdeutlicht der Fall der SPS Bank. Aufgrund konkreter Hinweise im Frühwarnnetzwerk fand der Marktwächter heraus, dass die SPS Bank erlaubnispflichtige Bankgeschäfte ohne Zulassung anbot. Nach der Meldung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der SPS Bank das unerlaubt betriebene Einlagen- und Kreditgeschäft untersagt. Der Marktwächter Digitale Welt konnte zudem jüngst dem Onlinehandel mit Lebensmitteln ein gutes Funktionieren im Hinblick auf die vertragliche Gestaltung und die Pünktlichkeit von Lieferungen bescheinigen, hat aber zum Teil erhebliche Mängel bei der Einhaltung der Kühlkette festgestellt. Verbraucher wurden vor Inkasso-Abzocke via SMS gewarnt und WhatsApp wegen seines Umgangs mit Kunden- und Nichtkundendaten abgemahnt. Die Marktwächter liefern empirische Erkenntnisse für Politik und Entscheidungsträger und tragen so zu einer empirisch fundierten Verbraucherpolitik bei. Die Marktwächter sind ein unverzichtbares Instrument für zeitgemäßen evidenzbasierten Verbraucherschutz und müssen langfristig finanziell abgesichert werden. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde Ende 2016 mit dem einjährigen Aufbauprojekt eines Marktwächters im Energiemarkt getan. Weitere müssen folgen.
Mit Big-Data-Anwendungen prognostizieren Unternehmen das zukünftige Verhalten von Verbrauchern. Je mehr sie über Verbraucher wissen und je besser die Daten ausgewertet und kategorisiert werden, desto zielgenauer können sie Verbrauchern Angebote machen. Auf Basis der vorhandenen Daten entscheiden Computer mit Hilfe von Algorithmen beispielsweise, wer was wann zu welchem Preis einkaufen kann, wer welche Informationen bekommt, wer welchen Versicherungstarif, Studienplatz oder Job erhält. Die Herausforderung lautet, die Chancen von Big-Data zu nutzen, aber gleichzeitig die Risiken zu minimieren. Die bestehenden Grundsätze des Datenschutzes, die in der Europäischen Union Grundrechtscharakter haben, müssen dabei weiterhin Bestand haben: Zweckbindung, Datensparsamkeit und Einwilligungsvorbehalt. Um Diskriminierung zu verhindern und das Informationsungleichgewicht zwischen Anbietern und Verbrauchern auszugleichen, müssen die zur Bewertung von Verbrauchern herangezogenen Daten und Kriterien offengelegt werden. Der Algorithmus selbst, also die Annahmen und die Gewichtung, kann gegebenenfalls unter das Geschäftsgeheimnis fallen. Um nachteilige Entscheidungen für Verbraucher zu verhindern, muss ein Algorithmen-TÜV eingeführt werden: Zuständige Aufsichtsbehörden müssen die Funktions- und Arbeitsweise von Algorithmen nachvollziehen können, um Diskriminierung aufzudecken. Dazu ist es unter anderem erforderlich, dass algorithmenbasierte Entscheidungsprozesse direkt so designt werden, dass eine Überprüfbarkeit durch Aufsichtsbehörden auch möglich ist.
Verbraucher wünschen sich zunehmend, dass die Tiere, deren Produkte sie essen, gut gelebt haben. 85 Prozent der Befragten geben dies in einer Befragung des vzbv an.2 Der vzbv fordert deshalb die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels, das ein entsprechendes Angebot am Markt für Verbraucher verfügbar und erkennbar macht und so Vertrauen schafft. Zudem müssen eine nationale Nutztierhaltungsstrategie sowie mittelfristig eine EU-weit einheitliche Haltungskennzeichnung erarbeitet werden, um Verbindlichkeit für alle Akteure zu schaffen.
Alle Branchen – ob Textilien, Lebensmittel oder Elektronikgeräte – brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortlicher Produktion zu verstehen ist. Staatliche Mindestanforderungen wie die EG-Öko-Verordnung für die Umweltdimension bei Lebensmitteln müssen auch für die soziale Dimension für alle Produktkategorien geschaffen werden. Mit Hilfe von Wissenschaft und Stakeholdern sind ambitionierte gesetzliche Kriterien für glaubwürdige und anspruchsvolle staatliche und nicht-staatliche Siegel festzulegen, um Verbrauchern Sicherheit und Vertrauen beim nachhaltigen Konsum zu geben. Durch öffentlichkeitswirksame Förderung dieser staatlichen Bedeutung. Der Bund muss daher in die Lage versetzt werden, die Länder bei ihren Bildungsaufgaben zeitlich unbegrenzt zu unterstützen und zu fördern. Die Verwendung von Kartellstrafen wäre hier gut angelegtes Geld. Verbraucherbildung muss verpflichtend in den Schulen verankert und das Kooperationsverbot von Bund und Ländern bei der Bildung abgeschafft werden.
Bereits Kinder und Jugendliche treffen im Alltag auf eine Fülle von Konsummöglichkeiten und Entscheidungssituationen. Oft wissen sie zu wenig, um verantwortungsvoll damit umzugehen oder sich effektiv zu schützen. Gleiches gilt insbesondere auch für Flüchtlinge und Migranten. Verbraucherbildung setzt hier an und schärft den Blick für verantwortungsbewusste Konsumentscheidungen. Als präventiver Verbraucherschutz ist Verbraucherbildung von bundesweiter Bedeutung. Der Bund muss daher in die Lage versetzt werden, die Länder bei ihren Bildungsaufgaben zeitlich unbegrenzt zu unterstützen und zu fördern. Die Verwendung von Kartellstrafen wäre hier gut angelegtes Geld. Verbraucherbildung muss verpflichtend in den Schulen verankert und das Kooperationsverbot von Bund und Ländern bei der Bildung abgeschafft werden.