Datum: 24.05.2024

Zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Sportwetten

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.05.2024 (5 U 74/23)

Gegen Online-Sportwetten-Anbieter ohne deutsche Konzession kann ein Rückzahlungsanspruch für verlorene Einsätze bestehen.

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Der Entscheidung des OLG Stuttgart liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der Kläger macht Ansprüche auf die Rückzahlung verlorener Einsätze bei Online-Sportwetten geltend. Die Beklagte, ein in Malta ansässiges Unternehmen, betreibt eine Internetseite unter deutscher Domain, auf welcher sie öffentlich verschiedene Glücksspiele und Online-Sportwetten im Internet anbietet. Im Zeitraum vom 12. November 2016 bis zum 30. September 2020 nimmt der Kläger an verschiedenen Online-Sportwetten über die Domain der Beklagten teil. Die Beklagte verfügt bis zum 9. Oktober 2020 über keine deutsche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet. Die Beklagte hatte sich um eine Konzession beworben und erhielt einen ablehnenden Bescheid, gegen den sie gerichtlich vorging. Durch ein Urteil des VG Wiesbaden wird ihr im April 2016 ein Anspruch auf die Erteilung einer Konzession zugesprochen. Das diesbezügliche Berufungsverfahren vor dem VGH Kassel wird zwischenzeitlich im Hinblick auf eine anstehende Gesetzesänderung auf übereinstimmenden Antrag beider Parteien zum Ruhen gebracht und nach Erteilung der Lizenz im Oktober 2020 für erledigt erklärt. Der Kläger des vorliegenden Verfahrens macht die Unzulässigkeit der Sportwetten sowie die Unwirksamkeit der Wettverträge geltend. Das Sportwettangebot der Beklagten sei nicht erlaubt und auch nicht erlaubnisfähig gewesen, weil es etwa den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags hinsichtlich monatlicher Höchsteinsätze und der Trennung zwischen Sportwetten und anderen Glücksspielen nicht genügt habe. Mit seiner Klage verlangt der Kläger von der Beklagten die Rückzahlung der an sie geleisteten Zahlungen in Höhe von 67.150,- Euro abzüglich der Auszahlungen in Höhe von 31.315,09 Euro, mithin seine Nettoverluste in Höhe von 35.834,91 Euro. Das Landgericht gibt der Klage in erster Instanz statt. Dagegen richtet sich die Berufung der Beklagten.

Die Berufung hat keinen Erfolg. Die Beklagte habe durch das öffentliche Angebot von Sportwetten gegen mehrere Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages verstoßen, die ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB darstellten. Da das Angebot der Beklagten aufgrund der Verstöße gegen die Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrages auch nicht erlaubnisfähig gewesen wäre, gelte das unabhängig von der Ausgestaltung des Konzessionsverfahrens. Die Zahlungen des Klägers an die Beklagte seien daher rechtsgrundlos erfolgt. Dem Kläger stehe somit ein bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Fall 1 BGB zu.

 

  

Hinweis: An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt. Gerne informiert Sie der vzbv alle vier bis sechs Wochen mit einem kostenlosen Newsletter über neue Urteile zum Verbraucherrecht.

Datum der Urteilsverkündung: 24.05.2024
Aktenzeichen: 5 U 74/23
Gericht: OLG Stuttgart

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