Datum: 06.04.2021

Zur Mietminderung bei Schimmelbefall

Urteil des LG Berlin vom 06.04.2021 (67 S 358/20)

Wenn es in einer Mietwohnung zu einem Schimmelbefall kommt, weil sich die Mieter an das vom Vermieter in einem Informationsblatt vorgegebene Lüftungsverhalten halten und dieses nicht auf ein bedarfsgerecht an die Jahreszeit und die Außentemperatur angepasstes Ablüften hinweist, begründet dies ein Recht zur Mietminderung.

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Das Landgericht Berlin hatte sich mit einem Fall zu befassen, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag: In einer Mietwohnung kam es zu Schimmelbildung. Die Mieterin machte eine Mietminderung geltend, der Vermieter lehnte dies ab, so dass der Fall vor Gericht verhandelt wurde. Das erstinstanzlich zuständige Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten der Mieterin. Diese führte an, dass sie sich an die vom Vermieter in einem Informationsblatt "zum richtigen Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmelbildung" vorgegebenen Lüftungsverhalten gehalten habe.

Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger kam zum Schluss, dass die Vorgaben im Informationsblatt unzureichend seien. Der Sachverständige hielt ein nächtliches Lüften nach Abkühlen der Temperaturen für erforderlich. Dies sei für einen Laien aber nicht erkennbar.

Das Landgericht Berlin bestätigte nun diese Entscheidung. Es sei kein Fehlverhalten der Mieterin zu erkennen. Denn in dem Informationsblatt sei unrichtigerweise nicht auf das für einen Laien nicht ohne weiteres erkennbare bedarfsgerechte an die Jahreszeit und die Außentemperaturen anzupassendes Ablüften hingewiesen worden. Die Mieterin könne daher ihre Bruttomiete um 25 % mindern.

Hinweis: An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt. Gerne informiert Sie der vzbv alle vier bis sechs Wochen mit einem kostenlosen Newsletter über neue Urteile zum Verbraucherrecht.

Datum der Urteilsverkündung: 06.04.2021
Aktenzeichen: 67 S 358/20
Gericht: LG Berlin

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525