Urteil des BGH vom 24.11.2009 (XI ZR 260/08)
Link zum Urteil auf money-advice.net
Das Widerrufsrecht eines Verbrauchers erlischt nicht bei Darlehensablösung, wenn diese ab dem 01. Januar 2003 erfolgt ist.
Die Verbraucher hatten zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung einen Kredit aufgenommen. Der Kreditvertrag hatte eine Widerrufsbelehrung enthalten, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Nachdem die Fondsgesellschaft in 1997 Konkurs hatte anmelden müssen, hatten die Verbraucher im Jahre 2003 das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt und in 2006 den ursprünglichen Kreditvertrag widerrufen.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache zurückverwiesen. Die von dem Berufungsgericht angeführte Norm sei zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr anwendbar gewesen. Es handele sich um ein Dauerschuldverhältnis mit einer usprünglich bis 2013 vorgesehenen Laufzeit. Durch die nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sei das Widerrufsrecht der Verbraucher nicht erloschen. Das Widerrufsrecht bestehe demnach noch.
Hinweis
Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.
Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.
Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.
Datum der Urteilsverkündung: 24.11.2009