Datum: 04.04.2023

Tesla darf nicht uneingeschränkt für den Wächter-Modus werben

Statement von Ramona Pop, Vorständin des vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Autohersteller Tesla wegen irreführender Werbung zur Funktion des Wächter-Modus, eine Kameraüberwachung beim Parken, verklagt. Nach Ansicht des vzbv verstößt dessen Nutzung im öffentlichen Raum gegen das Datenschutzrecht. Tesla hat nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin die vom vzbv geforderte Untererlassungserklärung abgegeben.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentiert:

Zu sehen ist ein Portrait von Ramona Pop vor einer blauen Stellwand mit dem Logo des vzbv.

Quelle: Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Kameraüberwachung von Dritten ohne deren Wissen, das geht nicht. Verbraucher:innen konnten den Wächter-Modus von Tesla nicht ohne massive Datenschutzverstöße nutzen. Sie riskierten ein Bußgeld, wenn der Modus aktiviert war. Diese Information hat in der Werbung für den Wächter-Modus allerdings gefehlt. Tesla hat nun nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin eine Unterlassungserklärung abgegeben und darf so nicht mehr werben. Das Verfahren zum Wächter-Modus ist damit beendet.

Bei den Werbeaussagen zur CO2-Ersparnis, die der vzbv ebenfalls beanstandet hat, sieht das Landgericht Berlin keine Irreführung der Verbraucher:innen. Der vzbv wird gegen das Urteil Berufung einlegen.

Hintergrund:
Der vzbv hatte im Juli 2022 eine Klage gegen den Autohersteller Tesla eingereicht. Mehr Infos zur Klage finden Sie hier.

Datum der Urteilsverkündung: 04.04.2023
Aktenzeichen: 52 O 242/22
Gericht: Landgericht Berlin

Urteil des LG Berlin | 21.03.2023

Urteil des LG Berlin | 21.03.2023

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