Urteil des LG Oldenburg vom 12.04.2010 (9 O 2124/09)
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Unterlässt die Bank einen Hinweis auf fehlende Einlagensicherung bei einer Geldanlage und kommt es dem Verbraucher auf eine möglichst sichere Anlageform an, so macht sie sich schadensersatzpflichtig.
Ein Verbraucher hatte nach Beratung durch seine Bank Inhaberschuldverschreibungen der Lehman Brothers Treasury C. B.V. erworben. Nach deren Insolvenz hatte er die Bank auf Schadensersatz verklagt.
Das Gericht urteilte zu Gunsten des Kunden. Aufgrund des Beratungsvertrages habe er ein Anrecht auf anleger- und objektgerechte Beratung gehabt. Diese habe die Bank jedoch nicht erbracht. Ein Hinweis auf die fehlende Einlagensicherung wäre nach Meinung des Gerichtes erforderlich gewesen. Es handele sich dabei um einen maßgeblichen Umstand für einen um Kapitalerhalt bestrebten Anleger, wie dies der Fall gewesen sei. Auch wenn der Kunde bereits vorher Zertifikate erworben habe, die nicht der Einlagensicherung unterlegen hätten, könne dies die Bank jedenfalls dann nicht entlasten, wenn auch bei den vorherigen Geschäften der Hinweis unterblieben wäre.
Das Kreditinstitut musste dem Verbraucher den entstandenen Schaden ersetzen.
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Datum der Urteilsverkündung: 12.04.2010