Datum: 17.05.2005

Haftung bei Empfehlung einer Anlage in risikoreichen Aktienfonds zur Altersversorgung

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des Thüringer Oberlandesgericht vom 17.05.2005 (5 U 693/04)

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Nach einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts ist die Anlageempfehlung einer Bank an eine 60jährige selbstständige Unternehmerin mit geringen Rentenansprüchen nicht anlegergerecht, wenn sie zur ausschließlichen Investition in mehrere Aktienfonds empfiehlt, obwohl das verwendete Geld der Altersversorgung dienen sollte.

Die Richter führten aus, dass die Klägerin trotz relativer Unerfahrenheit mit derartigen Geschäften das gesamte zur Verfügung stehende Vermögen in riskante Anlagen investierte, welche nicht zur Alterssicherung geeignet waren. Dies geschah nach Erstellung eines Anlagekonzepts durch die beklagte Bank. Die Beratung war demnach nicht anlegergerecht. Aus diesem Grund steht der Klägerin ein Schadensersatzanspruch in Höhe des geleisteten Kaufpreises abzüglich etwaiger Verkaufserlöse gegen die beklagte Bank zu.

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Datum der Urteilsverkündung: 17.05.2005

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