Urteil des BGH Karlsruhe vom 25.01.2005 (XI ZR 28/04)
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Verbürgt sich der finanziell krass überforderte Ehepartner für ein staatlich gefördertes Existenzgründungsdarlehen des anderen, so genügt es zur Widerlegung der Vermutung eines Handelns aus emotionaler Verbundenheiten nicht, dass der Bürge in dem künftigen Gewerbebetrieb an verantwortlicher Stelle mitarbeiten soll.
Eine Verpflichtung des Ehepartners aus emotionaler Verbundenheit wird grundsätzlich dann angenommen, wenn die Bürgschaft wirtschaftlich sinnlos ist. In diesem Falle ist die Bürgschaft sittenwidrig.
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Datum der Urteilsverkündung: 25.01.2005