Datum: 03.06.2008

BGH urteilt zu Auklärungspflichten der Bank bei Mietpools

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH vom 03.06.08 (XI ZR 131/07)

Link zum Urteil auf money-advice.net

Nach Ansicht des BGH muss eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht über Risiken eines Mietpools aufklären. Gehen ihre Aktivitäten allerdings über die reine Finanzierung hinaus, kann dies anders sein.

Ein Anlageberater hatte einer Verbraucherin, die nur über geringes Eigenkapital verfügte, den Kauf einer Eigentumswohnung empfohlen. Dafür nahm diese ein Darlehen auf und trat einem sogenannten Mietpool bei. Der Beitritt war Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens. Nachdem nicht die prognostizierten Mieteinnahmen erzielt werden konnten, verlangte die Verbraucherin von der Bank Schadensersatz und Rückabwicklung des Vertrages. Nach Ansicht des BGH muss die finanzierende Bank bei solchen steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen, die den Beitritt des Darlehensnehmers zu einem für das Erwerbsobjekt bestehenden Mietpool zur Voraussetzung der Darlehensauszahlung gemacht hat, nicht ohne weiteres über die damit verbundenen Risiken aufklären.

Regelmäßig darf die Bank davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben. Eine solche Pflicht kann sich nur im Einzelfall ergeben, wenn weitere Umstände hinzutreten. Dies wird angenommen, wenn die Bank das Bauprojekt mit plant oder vertreibt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.

Datum der Urteilsverkündung: 03.06.2008

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: