Urteil des BVerfG Karlsruhe vom 09.03.2004 (2 BvL 17/02), rechtskräftig
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Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften nach dem Einkommenssteuergesetz verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und ist daher nichtig. Dies gilt im Hinblick auf die Gestaltung des Steuererhebungsverfahrens und betrifft zunächst nur die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998.
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Datum der Urteilsverkündung: 09.03.2004