Datum: 17.12.2002

Benachrichtigungspflicht der Versicherung in der betrieblichen Altersvorsorge

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.12.2002 (4 U 78/02)

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Die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts im Rahmen einer Direktversicherung begründet Benachrichtigungspflichten der Versicherung gegenüber dem Arbeitnehmer. Die Versicherung ist daher verpflichtet, rechtzeitig über Prämienrückstände zu informieren, damit der Arbeitnehmer die Prämien selbst zahlen und so die Versicherung, anstelle des Arbeitgebers, fortführen kann.

Hinweis

iele Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
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Datum der Urteilsverkündung: 17.12.2002

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