LG Mönchengladbach vom 26.11.2012 (8 O 62/12) – nicht rechtskräftig
Die Santander Consumer Bank darf das kostenlose Girokonto „Giro4free" nicht ohne Zustimmung des Kunden in das Konto „GiroStar" umwandeln, das nach zwölf Monaten kostenpflichtig wird. Entsprechende Schreiben der Bank an ihre Kunden sind irreführend und verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat das Landgericht Mönchengladbach nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Die Santander Consumer Bank hatte Kunden mit kostenlosem Girokonto angeschrieben und ihnen mitgeteilt, sie hätte deren Konto in das Modell „GiroStar" umgewandelt. Für das neue Konto, das regulär 5,99 Euro pro Monat kostet, müssten die Kunden zwölf Monate lang nichts zahlen. Wer damit nicht einverstanden war, musste innerhalb von acht Wochen widersprechen oder der Bank bis zum Ende der Zwölf-Monats-Frist mitteilen, dass er wieder zum alten Konto wechseln will.
Das Schreiben ist fehlerhaft und irreführend, monierten die Richter. Die Bank sei gar nicht berechtigt, das Konto einseitig ohne Zustimmung des Kunden zu ändern. Die Bank erwecke deshalb den falschen Eindruck, als müsste der Kunde den Monatspreis für das neue Konto zahlen, wenn er bis zum Ablauf der Zwölf-Monats-Frist nichts unternimmt. Das Schweigen des Kunden auf eine einseitige Vertragsänderung sei keine Zustimmung. Eine Ausnahme könne die Bank nicht geltend machen. Da das neue Konto nach zwölf Monaten kostenpflichtig wird, sei das Angebot nicht nur vorteilhaft für den Kunden.
Datum der Urteilsverkündung: 26.11.2012