Seit Jahren setzt sich die Verbraucherzentrale vor Gericht dafür ein, dass Prämiensparer:innen von Sparkassen Nachzahlungen bei falsch berechneten Zinsen erhalten. Mehrfach konnten Teilerfolge erzielt werden: Oberlandesgerichte urteilten bereits, dass die verklagten Sparkassen Zinsen neu berechnen müssen. Die in Prämiensparverträgen verwendeten Zinsklauseln seien unzulässig.
Wann: Dienstag, 09. Juli 2024, 16:30 Uhr
Wo: Digital
Anmeldung: erforderlich
Doch weil die bisherigen gerichtlichen Vorgaben zur Zinsneuberechnung hinter den Erwartungen zurückblieben, zog die Verbraucherzentrale vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dort wird nun die höchstrichterliche Entscheidung erwartet.
Am 9. Juli entscheidet der BGH voraussichtlich über die Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Saalesparkasse. Wie müssen die Sparkassen Zinsen berechnen? Welche Nachzahlungsansprüche stehen Prämiensparer:innen zu?
Nach dem BGH-Termin werden die Verbraucherzentrale Sachsen und der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem gemeinsamen Online-Pressegespräch den aktuellen Stand für Medienvertreter:innen einordnen.
Teilnehmende:
Andreas Eichhorst, Vorstand Verbraucherzentrale Sachsen
Ronny Jahn, Leiter Team Sammelklagen, Verbraucherzentrale Bundesverband
Michael Hummel, Justitiar, Verbraucherzentrale Sachsen
Melden Sie sich bitte bis Montag, 08. Juli 2024, per Mail an presse@vzbv.de mit Name und Medium an.
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten zum Online-Pressegespräch.
Über Ihre Teilnahme freuen wir uns!