Der Referentenentwurf zum TKMoG-E wurde nach langem Ringen innerhalb der Bundesministerien im Kabinett verabschiedet und wird nun im Bundesrat und Bundestag verhandelt.
Der Gesetzgeber setzt im vorliegenden Entwurf viele positiven Akzente für mehr Verbraucherschutz. So begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Einführung von Minderungs- und Kündigungsrechten bei zu geringer Bandbreite. Auch die verbraucherfreundliche Anpassung des Entstörungsdienstes und der Umzugsregeln ist erfreulich. Positiv ist auch, dass die Regelungen der TK-Transparenzverordnung weitestgehend beibehalten werden.
In einzelnen Punkten bedarf es aus Sicht des vzbv allerdings dringend Anpassungen. Beim Minderungsrecht bei zu geringer Bandbreite ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, weshalb nur der nicht vertragskonforme Vertragsbestandteil gemindert werden soll. Die Neuregelung kann durch Anbieter leicht ausgehebelt werden und könnte zum zahnlosen Tiger mutieren. Sehr enttäuschend ist die gewählte Umsetzung des Rechts auf schnelles Internet, da hier nur den europarechtlichen Minimalvorgaben entsprochen wird und zudem keine anfängliche Mindestbandbreite definiert ist. Hier sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.