Datum: 18.03.2021

Verbraucherrechte im Fernwärmemarkt werden nur unzureichend gestärkt

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zur Änderung des Fernwärmerechts

Mann dreht amn Heizungsventil

Quelle: Andrey Popov - AdobeStock

In einer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Fernwärmerechts hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Einführung von neuen Verbraucherrechten für Fernwärmekunden begrüßt, hält diese aber für nicht ausreichend.

Der Fernwärmemarkt ist einer der letzten unregulierten Monopolmärkte in Deutschland. Die Bundesregierung will mit einer Aktualisierung des Fernwärmerechts nun die EU-Energieeffizienzrichtlinie in den Bereichen Fernwärme und Fernkälte umsetzen.

Dabei sollen die Verbraucherrechte zum Beispiel zu Häufigkeit der Rechnungen, Informationen zum Energiemix und Beschwerdeverfahren verbessert werden. Auch Fernkälte und fernauslesbare digitale Messeinrichtungen werden neu geregelt.

Der vzbv begrüßt die Umsetzung der verbraucherrelevanten Bestimmungen in nationales Recht, kritisiert aber die Begrenzung auf eine 1:1-Umsetzung. Eine umfassende und verbraucherorientierte Modernisierung des veralteten Fernwärmerechts in Deutschland erfolgt nicht und bleibt damit dringend erforderlich.

Der vzbv fordert zum Beispiel

  • kein einseitiges Änderungsrecht der Versorgungsbedingungen durch die Versorger,
  • ein außerordentliches Kündigungsrecht der Verbraucher bei Preisänderungen,
  • keinen Anschluss- und Benutzungszwang,
  • eine Verkürzung der Vertragslaufzeit, der Vertragsverlängerung und der Kündigungsfristen.

Die komplette Stellungnahme finden Sie Download-Bereich.

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Verbraucherrechte im Fernwärmemarkt nur unzureichend gestärkt | Stellungnahme des vzbv | 17. März 2021

Verbraucherrechte im Fernwärmemarkt nur unzureichend gestärkt | Stellungnahme des vzbv | 17. März 2021

Verbraucherrechte im Fernwärmemarkt nur unzureichend gestärkt | Stellungnahme des vzbv | 17. März 2021

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