Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Smart Meter Rollout per Eilbeschluss gestoppt hat, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erreichen, dass dieser Rollout nachträglich rechtsicher gemacht wird. Dazu will das BMWi das Messstellenbetriebsgesetz entsprechend ändern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages geschickt.
Der vzbv fordert, dass
- Verbraucherinnen und Verbraucher den Ausbau der mangelhaften intelligenten Messsysteme verlangen können.
- Verbraucher den Ausbau der mangelhaft freigegebenen Smart Meter verlangen dürfen.
- für den Fall, dass Verbraucher auf den Ausbau verzichten, die Preisobergrenze für diese Smart Meter auf 20 Euro gedeckelt wird.
- der Funktionsumfang bereits verbauter Smart Meter bestimmte Bedingungen erfüllt, z. B. dass Updates kompatibel sind und die Software vom Bundesamt für Sicherheit (BSI) in der Informationstechnik geprüft und zugelassen ist.
- § 21 Messstellenbetriebsgesetz so geändert wird, dass die technischen Richtlinien des BSI den gesetzlichen Mindestanforderungen an Smart Meter voll entsprechen.
Zudem hat der vzbv den Roll-out digitaler Stromzähler begleitet und veröffentlicht gut ein Jahr nach der Einführung der intelligenten Messeinrichtungen eine erste Bestandsaufnahme.
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