- Viele vegane und vegetarische Lebensmittel tragen Namen typischer fleischhaltige beziehungsweise tierischer Produkte.
- Eine Umfrage im Auftrag des vzbv von 2015 zeigt: Es besteht trotz ähnlicher Benennung kaum eine Verwechslungsgefahr zwischen tierischen und vegetarischen Produkten.
- In einem gemeinsamen Positionspapier fordern Verbraucherzentralen und der vzbv dennoch eine unmissverständliche Kennzeichnung.
Vegetarische und vegane Lebensmittel sind im Trend. Sei es der Wunsch, sich gesünder, umweltbewusster oder tierfreundlicher zu ernähren: Verbraucher greifen aus diversen Gründen zu dieser Produktgruppe.
Aufgrund ihrer Bezeichnung in die Diskussion gekommen sind vor allem die veganen und vegetarischen Alternativen für typisch fleischhaltige beziehungsweise tierische Produkte mit Namen wie „Veggie-Burger“, „Vegetarischer Schinken“ und „Bratwürstchen aus Seitan“. Neben den Namen sind auch Aussehen, Textur und Geschmack dieser Lebensmittel an die entsprechenden tierischen Produkte angelehnt.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat Ende letzten Jahres ein Verbot für solche Benennungen gefordert – es handele sich um Irreführung der Verbraucher, die die Originalprodukte kaufen wollten und durch Ersatzprodukte verwirrt würden.
Der vzbv hatte bereits im Juni 2015 eine repräsentative Umfrage zur Wahrnehmung und den Erwartungen der Verbraucher in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse zeigen: Die Verwechslungsgefahr zwischen tierischen und vegetarischen Produkten wird als gering wahrgenommen. Lediglich 4 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal versehentlich statt eines tierischen oder fleischhaltigen Lebensmittels ein vegetarisches oder veganes gekauft zu haben oder umgekehrt.
Dennoch machen der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen nun in einem gemeinsamen Positionspapier deutlich, dass eine unmissverständliche Kennzeichnung und Aufmachung eine zentrale Voraussetzung ist, um Verwechslungen mit der Folge von Fehlkäufen zu vermeiden. Die Arbeit an einem horizontalen Leitsatz in der Deutschen Lebensmittelbuchkommission ist bereits angelaufen. Dieser muss eine nachvollziehbare Regelung für Lebensmittel aller Produktgruppen enthalten und sich an den Wahrnehmungen und Erwartungen der Verbraucher orientieren.
Die ausführlichen Erläuterungen und Forderungen der Verbraucherzentralen der Länder und des vzbv zur Kennzeichnung und Aufmachung vegetarischer und veganer Ersatzprodukte finden Sie im Positionspapier zum Download, ebenso wie die Ergebnisse der Umfrage von forsa im Auftrag des vzbv.