Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zur Umsetzung der DSM-RL veröffentlicht. Anlass ist die nun beginnende nationale Umsetzung der Richtlinie im deutschen Urheberrechtsgesetz, die bis Juni 2021 erfolgen muss.
Positiv hervorzuheben ist die Bereitschaft des BMJV, wesentliche Kritikpunkte an der DSM-RL anzugehen und hierfür die Gestaltungsspielräume des Art. 17 DSM-RL aktiv zu nutzen. Dies war eine wesentliche Forderung des vzbv. Auf diese Weise könnte tatsächlich ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessenträgern gelingen.
Klar ist aber, dass Uploadfilter auch mit dem vorliegenden Vorschlag nicht verhindert werden. Insofern bricht die Regierung ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen, dass es keine Uploadfilter geben wird. Deswegen ist und bleibt es - nach wie vor - entscheidend, dass die Nutzerrechte bestmöglich geschützt werden. Nutzerrechte sind eben nicht ein notwendiges Übel, das man jetzt „irgendwie“ beachten müsse. Vielmehr ist nur durch eine umfassende Beachtung der Nutzerrechte eine unionsgrundrechtskonforme Umsetzung der DSM-RL überhaupt erst möglich. Die begrüßenswerten Vorschläge des BMJV bieten hierfür eine gute Grundlage und sollten unbedingt im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses aufgegriffen werden.
Der vzbv hat zudem ein umfassendes Gutachten von Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht an der Universität Bonn, erstellen lassen. Ein darauf aufbauende Positionspapier formuliert die wesentlichen Forderungen an die Politik aus Verbrauchersicht.
Stellungnahme, Positionspapier und Gutachten finden Sie im Download-Bereich.