Die Bundesregierung hat mit der Umsetzung des neuen EU-Urheberrechts begonnen. Das Thema ist brisant: Vor einem halben Jahr gab es deutschlandweite Proteste gegen „Uploadfilter“. Gemeint ist damit eine Filtersoftware, mit der bestimmte Dienste-Anbieter Urheberrechtsverletzungen auf ihren Internet-Seiten ausschließen und entsprechende Inhalte löschen sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt in einer beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingereichten Stellungnahme vier Kernforderungen:
- Die umstrittene Filterpflicht (Art. 17, „Uploadfilter“) ist möglichst zurückhaltend umzusetzen. Eine allgemeine Überwachungspflicht auf den betroffenen Plattformen muss verhindert werden.
- Unberechtigtes Löschen oder Sperren von Inhalten muss vermieden werden. Nötig sind deshalb Sanktionen für (wiederholt) falsche Angaben oder den Missbrauch des Meldesystems.
- Wirksame Beschwerdeverfahren sind wichtig. Es handelt sich dabei aber immer um Maßnahmen, die im Nachhinein, also nach Sperrung oder Löschung, ansetzen. Für den Nutzer ist dies häufig schon zu spät. Entscheidend ist ein Gegenrisiko für Plattformen: Wer „zu viel“ oder „zu leichtfertig“ löscht, sollte mit Strafgebühren rechnen müssen.
- Die gegenwärtigen Uploadfilter sind nicht gut genug, um die erlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu erkennen. Das können zum Beispiel Zitate, Satire, Parodien oder Nachahmungen sein. Darauf muss der Gesetzgeber eine überzeugende Antwort finden, zum Beispiel in Form von „Schwellenwerten“ oder „Pre-flagging“. Der vzbv fordert zudem, das Konzept der „Pastiche“ (wie zum Beispiel die Mischung von Kunststilen) für nutzergenerierte Inhalte nutzbar zu machen.
Die ausführliche Stellungnahme des vzbv finden Sie im Download-Bereich.