„Abo-Fallen“, also unberechtigte Rechnungsposten von Drittanbietern auf der Mobilfunkrechnung, führen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen seit Jahren zu zahlreiche Beschwerden. Im Interesse des Verbraucherschutzes hat der Gesetzgeber bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2017 der Bundesnetzagentur die Möglichkeit eingeräumt, das Redirect-Verfahren als zusätzlichen Sicherheitsmechanismus bei Drittanbieterabrechnungen einheitlich und für den gesamten Markt verpflichtend vorzugeben.
In seiner Stellungnahme zur Ausgestaltung des Verfahrens fordert der vzbv unter anderem folgende Maßnahmen:
- Eine flächendeckende Einführung des Redirect-Verfahrens für alle Anbieter und alle Dienste (für Abos und Einzelabbuchungen).
- Der Vertragsabschluss muss eindeutig auf der Redirect-Seite verortet werden.
- Die Redirect-Seite sollte die wesentlichen Vertragsbestandteile und Ansprechpartner für Beanstandungen beinhalten.
Grundsätzlich fordert der vzbv neben der flächendeckenden Einführung und den oben genannten Punkten weiterhin die gesetzliche Verankerung der voreingestellten Drittanbietersperre. Nur so können Verbraucher umfassend vor Missbrauch des elektronischen Bezahlverfahrens geschützt werden.