Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Regelungsvorschlag zur Abgrenzung nichtkommerzieller Kommunikation von geschäftlichen Handlungen vorgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht den Regelungsvorschlag kritisch und empfiehlt, ihn nicht umzusetzen.
Der vzbv erkennt an, dass Rechtssicherheit und klare Leitlinien rund um die Tätigkeit von Influencern sowohl diesen selbst wie auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern nützen würde. Die unterschiedlichen Fallkonstellationen und die jeweils zu berücksichtigenden unionsrechtlichen Vorgaben lassen aber kaum Spielraum für einfache, gesetzgeberische Lösungen. Angesichts der mittlerweile zahlreichen Gerichtsurteile zum Influencermarketing würde eine rechtstechnische Neuregelung der Rechtssicherheit vermutlich eher schaden als nützen.
Aus Sicht des vzbv birgt der Vorschlag das Risiko, Schleichwerbung in unangemessener Weise zu legalisieren ohne gleichzeitig die Rechtssicherheit für Influencer zu erhöhen. Darüber hinaus hält der vzbv den Vorschlag für unionsrechtswidrig, weil der kommerzielle Zweck enger definiert wird, als in der Richtlinie zum Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken.
Die komplette Stellungnahme finden sie im Downloadbereich.