Begrenzung des Geoblockings bei Online-Verträgen
Die Unterhändler des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats einigten sich am 20. November 2017 auf eine Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings beim Online-Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Käufer aus anderen EU-Mitgliedstaten müssen wie einheimische Käufer behandelt werden.
Händlern steht es aber frei, Kunden abzulehnen. Nicht erfasst werden digitale Inhalte. Für diese sind Sonderregelungen vorgesehen.
Weitere Themen sind die Einigung über eine Ökoverordnung und der Vertrieb von digitalen Inhalten.
Diese und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 13. bis 26. November 2017 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen.