Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BGB und des EGBGB in Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie veröffentlicht. Insbesondere die neu eingeführten Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen werden zu einer Verbesserung im Verbraucherschutz führen.
Der Gesetzgeber sollte aber seinen Spielraum für weitere Transparenzvorschriften nutzen, so dass Verbraucherinnen und Verbrauchern die ganze Entscheidungsgrundlage gegeben wird, die sie für die Nutzung von Online-Marktplätzen berechtigterweise brauchen. Der vzbv fordert daher, dass ein Teil der Informationspflichten konkreter und effektiver gefasst wird.
Dazu gehört, dass
- Ranking-Hauptparameter nicht versteckt werden dürfen,
- Kooperationen zwischen Plattformen offengelegt werden und
- die Unternehmereigenschaft geprüft wird.
Neben der Transparenz von Online-Marktplätzen fordert der vzbv einen besseren Schutz der Verbraucher vor Belästigung und Abzocke an der Haustür und bei sogenannten „Kaffeefahrten“. Dafür muss der Gesetzgeber den Handlungsspielraum nutzen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag des vzbv zeigt, dass gut jeder zehnte Befragte (12 Prozent) in den vergangenen 24 Monaten mindestens einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen hat, den er in der Form nicht abschließen wollte. Fast die Hälfte aller Verbraucher (49 Prozent) wünscht sich eine Verlängerung der Widerrufsfrist bei Vertragsabschlüssen an der Haustür.
Um Abzocke und Kostenfallen an der Haustür effektiv einzudämmen und den berechtigten Erwartungen der Verbraucher zu entsprechen, fordert der vzbv
- die Verlängerung der Widerrufsfrist auf 30 Tage,
- den Erhalt des Widerrufsrechts bei unbestellten Haustürbesuchen auch nach erbrachter Dienstleistung,
- keine Verpflichtung zur Sofortzahlung an der Haustür.
Die Stellungnahme des vzbv finden Sie im Download-Bereich.