Die Europäische Kommission veröffentlichte am 29. November 2023 Vorschläge zu den Rechten von Reisenden eine Verordnung über Fahr- beziehungsweise Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen, also die Kombination mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln, sowie Änderungen in Bezug auf die Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte in der Union. Beide Vorschläge bleiben weit hinter den Erwartungen des vzbv zurück, da sie wenig geeignet sind, die Situation von Reisenden deutlich zu verbessern.
Der vzbv fordert:
- Als obligatorischer Bestandteil der Dienstqualitätsnormen sollte ein unabhängiges Qualitätsmonitoring zur Messung der Kundenzufriedenheit eingeführt werden
- Der Haftungsausschluss bei „kombinierten multimodalen Beförderungsausweisen“ muss ersatzlos gestrichen werden
- Bei verspäteter Ankunft am Endreiseziel müssen Reisende mit „einzigen multimodalen Verträgen“ das Recht auf Ausgleichsleistungen/Entschädigungen für die gesamte Reiseverspätung erhalten
- Die Europäische Kommission muss aus der Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ihren Vorschlag aus dem Jahr 2013 zurückziehen und einen neuen Prozess für eine Novellierung der Fluggastrechte starten, die das Schutzniveau anhebt und die Rechte insgesamt modernisiert
- Auskunftspflicht bei außerordentlichen Umständen für Fluggesellschaften an betroffenen Reisende einzuführen
- Einheitliche Regeln zur Mitnahme von Gepäck in Flugzeugen, sowie einheitliches Freigepäck, das mindestens dem heutigen durchschnittlichen Handgepäck entspricht, vorzuschreiben