Datum: 11.01.2017

Gesetzesentwurf zum Zahlen ohne Bargeld muss nachgebessert werden

Zahlungen müssen sicher und die Kosten fair und kontrollierbar sein

zahlungsdienste_bernardbodo_fotolia_129782968_s.jpg

Quelle: bernardbodo - fotolia.com

Zahlungsdienste sind die wichtigsten Alltagsfinanzdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Umsetzung der neuen EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) in Deutschland soll Zahlen ohne Bargeld günstiger, sicherer und transparenter machen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellt allerdings fest: Damit das gelingt, muss der bisher vorgelegte Gesetzesentwurf nachgebessert werden.

Die vier wichtigsten Forderungen aus Verbrauchersicht sind:

  • Kosten für Girokonten müssen einfacher und besser vergleichbar werden. Gefordert ist die Vorgabe einer übersichtlichen Zahl von zulässigen Kontoentgelten.
  • Neue Zahlungsauslösedienste müssen sicher sein und im Betrugsfall keine unkalkulierbare Haftung auslösen dürfen.
  • Es braucht klare Entgeltregelungen, etwa für den Ersatz von EC-Karten und Kreditkarten.
  • Banken sollten Überweisungen zum nächsten Geschäftstag bis zum späteren Nachmittag annehmen müssen.

Positiv hebt der vzbv hervor, dass bei der Umsetzung der EU-Richtlinie die Chance besteht, dass ...

  • Zusatzentgelte für das Bezahlen mit gängigen unbaren Zahlungsmitteln abgeschafft werden.
  • Verbraucher bei unbefugten Zahlungsvorgängen besser geschützt werden.
  • Drittkosten transparenter dargestellt werden.
  • Kontoinformationsdienste künftig besser reguliert werden.

Der vzbv hat seine Position in Stellungnahmen an das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zusammengefasst.

Downloads

Sicheren Zahlungsverkehr für Verbraucher gewährleisten | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie | 10. Januar 2017

Sicheren Zahlungsverkehr für Verbraucher gewährleisten | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie | 10. Januar 2017

Sicheren Zahlungsverkehr für Verbraucher gewährleisten | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdienstumsetzungsgesetz ZDUG) | 10. Januar 2017

Ansehen
PDF | 282.51 KB
Zahlungsverkehr transparent und sicher regeln | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie | 10. Januar 2017

Zahlungsverkehr transparent und sicher regeln | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie | 10. Januar 2017

Zahlungsverkehr transparent und sicher regeln | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdienstumsetzungsgesetz ZDUG) | 10. Januar 2017

Ansehen
PDF | 322.59 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Dorothea Mohn

Dorothea Mohn

Leiterin Team Finanzmarkt

info@vzbv.de +49 30 25800-0

Kontakt

Frank-Christian Pauli

Frank-Christian Pauli

Referent Team Marktbeobachtung Finanzmarkt

info@vzbv.de +49 30 25800-0